Grossrätliche Kommission stimmt Kulturvereinbarung zu
Luzern (ots)
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) empfiehlt mit 11 zu 2 Stimmen, der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen beizutreten. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Umlandkantone Zug und Schwyz als Mitnutzer überregionaler Kultureinrichtungen freiwillig Abgeltungszahlungen an die Zentrumskantone Kantone Zürich und Luzern leisten. Gleichzeitig entrichten die Kantone Luzern und Zürich untereinander Abgeltungszahlungen.
Die Kommission unter Vorsitz von Ruth Keller-Haas (FDP, Kriens) hatte die Botschaft des Regierungsrates im Beisein des kantonalen Kulturdirektors Anton Schwingruber und des Leiters Kultur und Jugendförderung des Kantons Luzern, Daniel Huber, am 7. Juli beraten.
Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass die Vereinbarung Pilotcharakter im Bereich der freiwilligen Abgeltung überregionaler Kulturleistungen aufweist. Sie würdigt insbesondere, dass die Vereinbarung nach den Prinzipien der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) aufgebaut ist, diese aber weder präjudiziert noch von einem positiven Urnenentscheid dazu abhängig ist. Die Kommission beurteilt die für den Kanton Luzern erreichten Abgeltungszahlungen als gut, stellt aber fest, dass eine endgültige Bewertung erst dann vorgenommen werden kann, wenn für andere Schweizer Regionen ähnliche Vereinbarungen vorliegen.
Eine zentrale Stellung in der Abgeltungsvereinbarung nimmt für den Kanton Luzern das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) ein. Mehrere Kommissionsmitglieder warfen die Frage auf, ob deshalb die Stadt Luzern nicht Anteil an den Abgeltungszahlungen haben sollte.
Kritisch äusserte sich die EBKK zur gescheiterten Einbindung des Kantons Nidwalden in die Vereinbarung. Nidwaldner Bürgerinnen und Bürger konsumieren Leistungen Luzerner Kulturinstitutionen, vor allem des Luzerner Sinfonieorchesters, ohne dass der Kanton Nidwalden bereit ist, eine angemessene Abgeltung zu leisten. Eine Minderheit der Kommission hielt dem entgegen, dass im Kanton Nidwalden ansässige Private sich mit erheblichen Beträgen insbesondere am KKL beteiligt haben und weiter beteiligen.
Einzelne Mitglieder der Kommission votierten erfolglos für Nichteintreten. Sie begründeten dies damit, dass mit der Vereinbarung der Einfluss des Kantons auf die Kultur zementiert werde. Dieser Ansicht widersprachen sowohl der Kulturdirektor wie die Kommissionsmehrheit.
Die Beratung des Geschäfts ist für die September-Session des Grossen Rates vorgesehen.
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