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Hochkamin der Geistlich AG in Wolhusen kann gesprengt werden

Luzern (ots)

Das Bildungs- und Kulturdepartement hat heute die
vorsorgliche Verfügung vom 15. September 2004 gegen den Abbruch des
Hochkamins der Geistlich AG, Wolhusen, aus Gründen der Sicherheit
widerrufen. Auf eine Unterschutzstellung des Hochkamins wird
verzichtet.
Die Betriebe der Firma Geistlich und der Walzmühle in Wolhusen
gehören zu den historisch besonders bedeutenden Industrieanlagen aus
der Pionierzeit im Kanton Luzern. Ende Juni 2004 wurde die kantonale
Denkmalpflege von der Geistlich AG darüber orientiert, dass bestimmte
Bauten auf dem Industrieareal Geistlich abgebrochen werden sollen.
Sie hat damals erklärt, dass ein Abbruch des bestehenden Hochkamins
und der angrenzenden Altbauten nicht vorgesehen sei. Diese markanten
Bauteile sollten als bauliche Zeugen und Wahrzeichen der
Firmengeschichte erhalten und in die geplante Arealüberbauung
integriert werden. Entgegen diesen Aussagen hat die Geistlich AG
Anfang September 2004 jedoch angekündigt, dass man auch den Hochkamin
abbrechen wolle.
Mit einer vorsorglichen Verfügung hat das Bildungs- und
Kulturdepartement am 15. September 2004 den Abbruch des Hochkamins
vorläufig gestoppt. Bei einem Augenschein am 16. September 2004 hat
die kantonale Denkmalpflege indessen festgestellt, dass durch die
Vorbereitungen zur Sprengung das Hochkamin mutwillig geschwächt und
schwer beschädigt worden war. Bei starkem Wind droht nun sogar
Einsturzgefahr. Der Kamin hätte nur mit sofortigen und aufwendigen
Massnahmen erhalten werden können.

Kontakt:

Dr. Hans-Rudolf Burri
Departementssekretär Bildungs- und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'52'02

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