Regierungsrat beantragt Abbruch des Ausschreibungsverfahrens für zwei Buslinien
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das Ausschreibungsverfahren über die Vergabe der Buslinien Luzern - Beromünster und Beinwil am See - Beromünster abzubrechen. Begründet wird der Schritt, der im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verkehr und dem Kanton Aargau erfolgt, mit der seit dem Vergabeentscheid verstrichenen Zeit und damit dem Ablauf der Verbindlichkeit der Angebote.
Am 27. März 2002 waren die Transportleistungen für die bisher von der Auto AG Rothenburg, beziehungsweise dem Postauto Regionalzentrum Zentralschweiz betriebenen Buslinien im Rahmen des neuen Ausschreibungsverfahrens der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) und Heggli AG, Kriens, vergeben worden. Der Vergabeentscheid wurde von den Regierungsräten der beiden betroffenen Kantone Luzern und Aargau mit dem Bundesamt für Verkehr gefällt. Berücksichtigt worden war das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Einzelne Offerenten, darunter auch die Auto AG Rothenburg, verlangten in der Folge beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine anfechtbare Verfügung.
Diese anfechtbare Verfügung steht nach Ablauf von rund zweieinhalb Jahren immer noch aus. Der Luzerner Regierungsrat macht in seinem Schreiben an das UVEK geltend, dass wegen der zu langen Verfahrensdauer die Verbindlichkeit der Angebote, offeriert für die Fahrplanjahre 2003 - 2006, in der Zwischenzeit abgelaufen sei. Er macht weiter darauf aufmerksam, dass die Kantone bereits mit den Bestellverfahren für das Jahr 2006 befasst seien, so dass eine Vergabe aus dem Ausschreibungsverfahren 2002 frühestens auf das Fahrplanjahr 2007 möglich wäre. Dies bedeute, dass seit dem Vergabeentscheid vom März 2002 und der allfälligen Vergabe rund 43/4 Jahre verstreichen würden. Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass das UVEK im Rahmen der Bahnreform 2 beabsichtigt, das Verfahren zu beschleunigen und die gesetzlichen Bestimmungen für Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr entsprechend zu ändern.
Unter diesen Umständen kann nach Ansicht des Luzerner Regierungsrates am Vergabeentscheid vom 27. März 2002 nicht mehr festgehalten werden. Da auch das Bundesamt für Verkehr und der Kanton Aargau zum gleichen Schluss gekommen sind, kann das Bestellverfahren abgebrochen werden, wenn das UVEK diesem Vorgehen zustimmt. Dem UVEK wird daher beantragt, das seit über zwei Jahren beim Bund hängige Verfahren um Erlass einer anfechtbaren Verfügung abzubrechen. Künftige Ausschreibungen für Transportleistungen im öffentlichen Regionalverkehr sollen im Kanton Luzern in Abstimmung mit den vom Bund im Rahmen der Bahnreform 2 vorgesehenen Präzisierungen nach Ablauf einer Konzession ausgeschrieben werden.
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