Seebeben - Höherer Steuerabzug für Spenden an die Glückskette
Luzern (ots)
Spenden zu Gunsten der Glückskette für die Opfer des Seebebens in Südostasien können in grösserem Umfang von den Steuern abgezogen werden als üblich. Gemäss Steuergesetz können Zuwendungen an gemeinnützige Zwecke bis zur Höhe von 10 Prozent des steuerbaren Einkommens, höchstens aber bis 5600 Franken von der Steuer abgesetzt werden. Bei juristischen Personen ist die Grenze grundsätzlich bei 10 Prozent angesetzt.
Der Regierungsrat hat nun den Steuerabzug für solche Spenden erhöht. Freiwillige Geldleistungen an die Glückskette Schweiz für die Opfer des Seebebens im indischen Ozean können bis zur Höhe von 30 Prozent des Reineinkommens beziehungsweise des Reingewinns der Steuerperiode, in der die Spende erfolgt, abgezogen werden.
Der Regierungsrat macht damit von seinem Recht Gebrauch, den Steuerabzug zu erhöhen, wenn die betreffende gemeinnützige Organisation in beträchtlichem Masse auch durch Gemeinwesen unterstützt wird. Die Glückskette erhält vom Kanton Luzern Fr. 100'000.- und wird auch von Luzerner Gemeinden mit namhaften Beträgen bedacht.
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