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Seebeben - Höherer Steuerabzug für Spenden an die Glückskette

Luzern (ots)

Spenden zu Gunsten der Glückskette für die Opfer
des Seebebens in Südostasien können in grösserem Umfang von den
Steuern abgezogen werden als üblich. Gemäss Steuergesetz können
Zuwendungen an gemeinnützige Zwecke bis zur Höhe von 10 Prozent des
steuerbaren Einkommens, höchstens aber bis 5600 Franken von der
Steuer abgesetzt werden. Bei juristischen Personen ist die Grenze
grundsätzlich bei 10 Prozent angesetzt.
Der Regierungsrat hat nun den Steuerabzug für solche Spenden
erhöht. Freiwillige Geldleistungen an die Glückskette Schweiz für die
Opfer des Seebebens im indischen Ozean können bis zur Höhe von 30
Prozent des Reineinkommens beziehungsweise des Reingewinns der
Steuerperiode, in der die Spende erfolgt, abgezogen werden.
Der Regierungsrat macht damit von seinem Recht Gebrauch, den
Steuerabzug zu erhöhen, wenn die betreffende gemeinnützige
Organisation in beträchtlichem Masse auch durch Gemeinwesen
unterstützt wird. Die Glückskette erhält vom Kanton Luzern Fr.
100'000.- und wird auch von Luzerner Gemeinden mit namhaften Beträgen
bedacht.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Informationsdienst
Tel. +41/41/228'60'00

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