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Luzerner Regierungsrat verabschiedet Planungsbericht Gesundheitsversorgung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat
einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton
Luzern. Die Bevölkerung soll sich auch in Zukunft auf eine
bedarfsgerechte und finanzierbare Gesundheitsversorgung verlassen
können.
Im Sommer 2004 hat ein breit abgestütztes, vom Regierungsrat
eingesetztes Projektteam den Bericht «Versorgungsplanung Gesundheit
des Kantons Luzern» vorgelegt. Der Bericht wurde am 7. Juli den
Medien vorgestellt und ist seither auf der Homepage des Gesundheits-
und Sozialdepartementes publiziert
(http://www.lu.ch/index/gesundheit_soziales/gsd_versorgungsplanung.ht
m).
Der Regierungsrat hat den Bericht intensiv beraten und gestützt
darauf einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton
Luzern verfasst, den er nun dem Grossen Rat unterbreitet.
Ziel der Regierung ist es, auch in Zukunft eine
patientenorientierte, ausreichende und sichere Gesundheitsversorgung
zu verantwortbaren Kosten für die ganze Bevölkerung anzubieten. Der
Regierungsrat setzt klare Prioritäten, um die Qualität und die
Wirtschaftlichkeit noch weiter zu verbessern: Konzentration des
Angebots, Förderung ambulanter Behandlungen, vertiefte Planung,
Verstärkung des Controllings, mehr Transparenz, Konzentration auf das
Wesentliche beim Versorgungsstandard und Verringerung der
Administration.
Die wichtigsten Aussagen und Vorschläge aus dem Planungsbericht:
  • Die Zusammenarbeit muss auf allen Ebenen (Kantone, Spitäler, Pflegeheime, Spitex usw.) verstärkt werden.
  • Die beiden Akutspitäler (Kantonsspital und kantonales Spital Sursee-Wolhusen) einerseits und die kantonalen psychiatrischen Dienste andererseits (Psychiatriezentrum Luzern Stadt, Psychiatriezentrum Luzerner Landschaft und Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst) sollen organisatorisch und strategisch je zu einer einheitlichen Organisation zusammengeschlossen werden.
  • Der Kanton soll sich von der Luzerner Höhenklinik in Montana trennen. Noch offen ist, in welcher Form.
  • Im KSSW Wolhusen sollen Geburtshilfe und Gynäkologie nur noch in beschränktem Umfang angeboten werden. Die stationäre geburtshilflich-gynäkologische Abteilung soll geschlossen werden. Um aber in der Region dennoch ein Angebot für Frauenheilkunde sicherzustellen, schlägt die Regierung vor, im Spital in Wolhusen eine Gruppenpraxis für Geburtshilfe und Gynäkologie einzurichten.
Die dort praktizierenden Ärzte könnten im Belegarztsystem mit dem 
  KSSW Sursee (für Geburtshilfe) und dem KSSW Wolhusen (für   
  Gynäkologie) zusammenarbeiten.
  • Der Aufbau einer interdisziplinären Notfall- und Intensivpflegestation am Kantonsspital und ein Erweiterungsbau des Kinderspitals sind vordringlich.
  • Auf dem Gebiet der Rehabilitation ist ein Ausbau des ambulanten Angebots und der geriatrischen Rehabilitation notwendig.
  • Beim psychiatrischen Angebot sollen die Errichtung einer Notfallpforte und die Umsetzung des gemeindepsychiatrischen Behandlungskonzeptes geplant werden.
  • Für die umfassende Notfallversorgung im ganzen Kanton muss ein Konzept erarbeitet werden.
Die Ausführungen im Planungsbericht werden unter dem Vorbehalt der
Erkenntnisse und Entscheide aus dem Projekt «Reform 06» gemacht. In
diesem Projekt wird untersucht, welche staatlichen Leistungen künftig
nur noch beschränkt oder gar nicht mehr erbracht werden sollen und
welche Or ganisationseinheiten des Kantons aufgehoben werden können.
Es soll eine nachhaltige Entlastung des Staatshaushaltes um insgesamt
60 Millionen Franken bewirken. Der Bericht wird voraussichtlich im
Juni 2005 vorliegen.
Der vollständige Planungsbericht des Regierungsrates an den
Grossen Rat (B 87) über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern
kann unter
http://www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/botschaften_2003/b_087.pdf
herunter geladen werden. Er wird nun von der Grossrätlichen
Kommission und anschliessend vom Grossen Rat beraten. Die Regierung
beantragt Kenntnisnahme des Berichts.

Kontakt:

Markus Dürr
Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'60'85

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