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Der Bund begrüsst die Anliegen der Standesinitiative des Kantons Luzern für eine Neuordnung der Familienzulagen, leistet ihr aber aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Folge

Luzern (ots)

Am 7. April 2003 reichte der Kanton Luzern bei der
Bundesversammlung eine Standesinitiative zur Neuordnung der
Familienzulagen ein. Darin wurden die eidgenössischen Räte ersucht,
eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen und der
Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien und Kinder zu schaffen.
Vorbild sollte das Modell der Eidgenössischen Koordinationskommission
für Familienfragen sein.
National- und Ständerat haben kürzlich beschlossen, dieser
Standesinitiative keine Folge zu leisten. In den Beratungen wurden
die Anliegen der Initiative zwar begrüsst. Allerdings ist beim
Ständerat zur Zeit eine Vorlage über die einheitliche Familienzulage
in Beratung. Und der Nationalrat hiess bereits zwei Initiativen
betreffend die Ergänzungsleistungen an bedürftige Familien gut.
Dementsprechend ist eine Vorlage zu einem Erlass in Bearbeitung.
Hätte die Bundesversammlung der Standesinitiative des Kantons Luzern
Folge geleistet, hätte nach dem Parlamentsgesetz eine weitere Vorlage
zu denselben Themen ausgearbeitet werden müssen. Deshalb entschied
das Parlament, der Luzerner Initiative keine Folge zu leisten.

Kontakt:

Rolf Frick
Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. +41/(0)41/228'60'87

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