Die Fusion im Hitzkirchertal verzögert sich um ein Jahr
Luzern (ots)
Der Termin für eine allfällige Fusion der Gemeinden im Hitzkirchertal wird um ein Jahr hinausgeschoben. Das Finanzausgleichsgesetz enthält zur Zeit noch Bestimmungen, die derartige Grossfusionen behindern. Diese Hemmnisse sollen ausgeräumt werden.
Im April dieses Jahres hat die Projektleitung der Fusion Hitzkirchertal beim Regierungsrat ein Gesuch um Fusionsbeiträge in der Höhe von 18,7 Mio. Franken eingereicht. Ein erheblicher Teil des Betrages ist für die allfällig entstehenden Nachteile bestimmt, die fusionierenden Gemeinden aus dem Finanzausgleich entstehen können. Die Fusion Hitzkirchertal wäre besonders stark betroffen: Trotz des hohen Kantonsbeitrags, wäre die neue Gemeinde langfristig gefährdet. Aus diesem Grund hatte der Projektausschuss der Fusion Hitzkirchertal beim Kanton beantragt, das Finanzausgleichsgesetz so zu ändern, dass grosse Fusionen nicht behindert oder gar verunmöglicht werden.
Wirkungsbericht als Voraussetzung
Derzeit wird ein Wirkungsbericht zum Finanzausgleich erstellt. Darin wird die Bevorzugung der kleinen Gemeinden thematisiert und gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Fusionshemmnisse im heutigen Modell vermindert werden könnten.
Die Regierung wird den Wirkungsbericht Ende August/Anfang September 2005 an den Grossen Rat überweisen, der ihn voraussichtlich im Dezember beraten wird. Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig überbrachte diese Antwort den Vertretern des Projekts. Sie betonte dabei die grosse Bedeutung, die das Fusionsprojekt Hitzkirchertal für den Regierungsrat einnehme. Die Regierung sei sich im Klaren darüber, dass diese Fusion nur gelingen könne, wenn die fusionshemmenden Elemente des Finanzausgleichs beseitigt seien.
Verschiebung um ein Jahr
Für das Projekt Hitzkirchertal bedeutet das, dass der Fusionstermin um ein Jahr verschoben werden muss: Neuer Fusionstermin ist der 1. Januar 2008. Die Mitglieder des Projektausschusses teilen die Meinung der Regierung. Auch für sie ist die Beseitigung der Fusionshindernisse im Finanzausgleich für das Gelingen des Projekts von grösster Bedeutung.
Die verbleibende Zeit soll für gründliche Information und ein sorgfältiges Vernehmlassungsverfahren bei der Bevölkerung genutzt werden. Die Antwort der Regierung ist auf Ende 2005 zu erwarten, so dass die Fusionsabstimmung frühestens im Frühsommer 2006 stattfinden kann. Eine allfällige zweite Abstimmung könnte nach den Sommerferien 2006 durchgeführt werden.
Originaltext: Staatskanzlei Luzern Internet: www.presseportal.ch
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