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Hochwasser - Koordinationsgruppe Behebung Unwetterschäden nimmt Arbeit auf

Luzern (ots)

Unter der Leitung des Bau-, Umwelt- und
Wirtschaftsdepartements hat am Montag, 5. September 2005, die
Koordinationsgruppe Behebung Unwetterschäden ihre Arbeit aufgenommen.
Dem Gremium gehören Vertreter des Justiz- und
Sicherheitsdepartements, der Gebäudeversicherung, der Dienststellen
Landwirtschaft und Wald (lawa), Verkehr und Infrastruktur (vif) und
Umwelt und Energie (uwe), der Bewilligungs- und Koordinationszentrale
sowie des Zivilschutzes an. Der Verband Luzerner Gemeinden wurde
eingeladen, ebenfalls einen Vertreter in die Koordinationsgruppe zu
delegieren.
Die neue Koordinationsgruppe ist nach der Auflösung des Kantonalen
Führungsstabs für die 2. Phase der Bewältigung der Unwetterschäden,
die Wiederherstellungsmassnahmen zuständig. Sie koordiniert die
Massnahmen, legt einheitliche Beurteilungskriterien fest, beurteilt
Einzelmassnahmen von übergeordnetem Interesse, koordiniert und
beschafft die Mittel (inkl. Glückskette, Fonds) und stellt die
interne und externe Information sicher.
Als neue zentrale Anlaufstelle fungiert ab sofort das Sekretariat
des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. Bei Fragen, die
Wiederherstellungsmassnahmen betreffen, stehen folgende Verbindungen,
die an die zuständigen Stellen weiterleiten, zur Verfügung:
- Tel.-Nr. 041 228 51 55
   - Fax 041 210 65 73
   - E-Mail  buwd@lu.ch
Damit auch die Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen
und Infrastrukturen (Strassen, Wasserversorgungen) an Gewässern sowie
der Entsorgungsaufwand, der durch Ablagerungen entstanden ist,
erfasst und beurteilt werden können, hat die Koordinationsgruppe die
Gemeinden um eine Zusammenstellung der entsprechenden Schäden
ersucht. Dabei handelt es sich um Schäden, wo Unterstützung durch den
Kanton und allenfalls durch den Bund erwartet wird. Die
Koordinationsgruppe weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
Schäden geringeren Ausmasses und nur lokaler, bzw. privater
Bedeutung, insbesondere Rutsche von Land, Wald oder auch
Wegabschnitten, wie bisher als reine Elementarschäden und nach dem
entsprechenden Verfahren behandelt werden. Die Informationen zum
Elementarschadenfonds sind auf der Internetseite der Dienststelle
Landwirtschaft und Wald (www.lawa.lu.ch) unter den Richtlinien des
Fonds ersichtlich.

Kontakt:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'53'52

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