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Staatskanzlei Luzern

Aufruf zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag 2005: "Am siebten Tag aber sollst Du ruhen" (2. Buch Mose 23,12)

Luzern (ots)

Wir leben in einer beschleunigten Zeit. Die Abfolge
von Tag und Nacht, von Wochenrhythmen und Jahreszeiten scheint im
Alltag der Menschen nur noch bedingt eine Rolle zu spielen. Messbare
Grössen, Zeit, Leistung oder Umsatz, bestimmen heute nicht nur die
Arbeitswelt, sondern immer mehr auch die Freizeit. Das erzeugt auf
viele Menschen Druck. Und der will irgendwo wieder hinaus.
Dem weit herum zu beobachtenden Drang nach Dauerbeschäftigung hält
die jüdisch-christliche Tradition den Sonntag entgegen: Ein Tag in
der Woche soll ganz der Ruhe, der Erholung, der Besinnung auf die
eigene Herkunft gelten. Dahinter steht die Erkenntnis, dass der
Mensch seine Werke nicht alleine, nicht ohne Rückbesinnung auf Gottes
Wirken schaffen kann. Und dahinter steckt die Erfahrung, dass der
ausgeruhte und in seinem Glauben gestärkte Mensch zufriedener,
sicherer und motivierter zur Arbeit geht. Ein freier Sonntag ist
keine Verpflichtung zum Gebet oder zum Nachdenken, sondern eine
Einladung, zur Ruhe zu kommen.
Ein ungeschützter Sonntag schafft mehr Absatz- und
Konsummöglichkeiten und erweitert die Aktionsfreiheit des Menschen.
Nicht alle Menschen wollen innehalten. Der Sonntag als Ruhetag
schützt aber die, die von sich aus nicht die Freiheit haben, sich für
oder gegen zusätzliche Angebote zu entscheiden. Dies, weil sie auf
Grund ihrer Lebenssituation gezwungen sind, dann zu arbeiten, wenn
andere ruhen. Der Mitmensch, der seine freie Zeit frei gestalten darf
wie er will, kann das nicht ausser Acht lassen. Ja, er ist als Teil
der Gesellschaft dafür mitverantwortlich.
Der gläubige Christ, der sich Sonntags zur religiösen Besinnung
zurück zieht, trägt ebenfalls Verantwortung. Mehr noch: Er ist
aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle zur Ruhe kommen
können. So heisst es im Ersten Testament: "Sechs Tage sollst du deine
Arbeit tun, am siebenten Tag aber sollst du feiern, damit ... der
Sohn deiner Sklavin und der Fremdling aufatmen können" (2. Mose
23,12).
Die Luzerner Landeskirchen und die Luzerner Regierung laden dazu
ein, in Kirche und Gesellschaft den Wert des Innehaltens zu
diskutieren, zu entdecken und zu feiern.
Regierungsrat des Kantons Luzern Christkatholische Kirchgemeinde
   Luzern Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern
   Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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