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Staatskanzlei Luzern

Der Finanzausgleich ist erfolgreich eingeführt

Luzern (ots)

Der erste Bericht über die Wirkungen und
Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2005) des
Regierungsrates zeigt eine erfolgreiche Ablösung des alten Systems
durch das neue. Danach zielt der neue Finanzausgleich in die richtige
Richtung. Auf ein paar Schwachstellen wird im Bericht aber auch
hingewiesen.
Fragen gibt es vor allem im Bereich Ressourcenausgleich und zu
Teilen des Lastenausgleichs. Zu Problemen führt insbesondere die
Abhängigkeit der garantierten Mindestausstattung von der
Einwohnerzahl einer Gemeinde. Sie sei systemfremd und wirke
strukturerhaltend, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht.
Grössere Gemeinden würden bei der Ressourcenausstattung im Vergleich
zu bevölkerungsschwachen Gemeinden benachteiligt. Negativ sind diese
Auswirkungen vor allem für fusionswillige Gemeinden. Weil eine
fusionierte Gemeinde zahlenmässig wächst, erhält sie weniger
Ressourcenausgleich. Das sei ein Mangel im System, der beseitigt
werden müsse.
Der Regierungsrat schlägt vor, die Abhängigkeit des
Ressourcenausgleichs von der Einwohnerzahl einer Gemeinde aufzulösen.
Allerdings wäre die Einführung einer einheitlich garantierten
Mindestausstattung im Moment noch ein zu grosser Schritt. Deshalb
präsentiert die Regierung eine abgeschwächte Lösung, will aber an der
längerfristigen Loslösung von der Einwohnerabhängigkeit bei der
Mindestausstattung festhalten.
Zentralörtliche Zuschläge berechtigt?
In Frage gestellt werden auch die Zuschläge für zentralörtliche
Funktionen. Im Rahmen des Wirkungsberichtes wird die Hypothese
aufgestellt, dass diese Zentren nicht mehr Aufwendungen haben als
andere Gemeinden. Mit den zentralörtlichen Zuschlägen fällt der
Gesamtaufwand dieser Zentrumsgemeinden unter das Mittel anderer
Gemeinden ohne zentralörtliche Funktionen. Das werfe Fragen auf,
schreibt der Regierungsrat.
Die gleiche Frage stellt sich auch bei der horizontalen
Abschöpfung, wo ebenfalls ein Unterschied zwischen Zentren (nach
Richtplan) und nicht Zentren gemacht wird. Hier fällt auf, dass z.B.
Meggen, Weggis und Sursee Zentren nach Richtplan sind; sie werden aus
diesem Grund mit 20 Prozent abgeschöpft. Horw hingegen, das nicht als
Zentrum im Richtplan figuriert, trägt eine Abschöpfung von 30
Prozent. Es wird die Frage gestellt, wie dieser Unterschied
gerechtfertigt ist. Die Ausnahme bildet die Stadt Luzern. Ihr höherer
Aufwand als Kernstadt (u.a. wegen Sicherheit und Besiedlungsdichte)
ist unbestritten.
Fragen beim topographischen Lastenausgleich
Hinweise auf übermässige Beiträge gibt es auch beim
topographischen Lastenausgleich an höher gelegene Gemeinden
ausserhalb des unmittelbaren Voralpengebiets. Der topographische
Lastenausgleich ist vor allem für das voralpine Gebiet gedacht wie
Willisauer Hinterland und Entlebuch. Vom topographischen
Lastenausgleich profitieren laut Bericht z.T. auch Gemeinden, die
nicht in der voralpinen Zone liegen. Hier stellt sich die Frage, ob
die Zahlungen an alle Gemeinden gerechtfertigt sind oder ob der
Lastenausgleich nicht noch zielgerichteter gesteuert werden kann.
Verursachen Wegpendler Kosten?
Kritisch beurteilt wird ferner der Indikator "Wegpendler" beim
Infrastrukturlastenausgleich. Die höheren Lasten im Bereich des
öffentlichen Verkehrs für Wegpendler werden im Bericht in Frage
gestellt: Sie bezahlen der Wohngemeinde Steuern; ganz im Gegensatz zu
den Zupendlern, die den Gemeinden Kosten verursachen, diese aber
nicht durch Steuerabgaben decken.
Noch schmale Datenbasis
Die Aussagen im Wirkungsbericht werden als Hypothesen formuliert,
weil sie noch auf einer schmalen Datenlage beruhen. Die verwendeten
Zahlen für die Berechnungen stammen fast ausschliesslich aus dem Jahr
2003. So kann die Regierung in diesem ersten Wirkungsbericht zwar
Tendenzen aufzeigen und erste, wichtige Fragen stellen. Im Jahr 2007
steht ein weiterer Wirkungsbericht an. Bis dahin wird das
Datenmaterial wachsen und damit werden die Aussagen noch präziser.
Ziele insgesamt erreicht
Der Finanzausgleich ist am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt worden
und hat sich laut erstem Wirkungsbericht bewährt. Eine starke
Ausgleichswirkung des neuen Finanzausgleichs wird festgestellt. Die
finanzielle Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden werden
durch die neuen Instrumente gestärkt: Das sind vor allem die Garantie
eines Minimums an Einnahmen (Mindestausstattung) und die Einführung
eines Lastenausgleichs, der nicht an effektive Ausgaben gekoppelt
ist.
Bericht und Unterlagen der Medienkonferenz sind im Internet
www.gemeindereform.lu.ch verfügbar.

Kontakt:

Judith Lauber
Auskünfte:
Leiterin Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'64'83
E-Mail: judith.lauber@lu.ch

Regierungsrätin
Yvonne Schärli (29.09.2005, bis 11.30 Uhr)
Tel. +41/41/228'59'18

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