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Individuelle Prämienverbilligung 2006

Luzern (ots)

Im nächsten Jahr können an rund 36 Prozent der
Luzerner Bevölkerung Verbilligungen der Krankenkassenprämien
ausgerichtet werden. Die im Staatsvoranschlag 2006 dafür vorgesehenen
rund 145 Millionen Franken haben eine Erhöhung der Einkommensgrenze
für die Anspruchsberechtigung auf 11,5 Prozent zur Folge.
Für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung muss der
Regierungsrat jährlich die massgebende Einkommensgrenze festlegen.
Dabei spielen die vom Grossen Rat im Staatsvoranschlag bewilligten
Mittel und die Prämienhöhe die zentrale Entscheidsgrundlage. Für das
nächste Jahr stehen gemäss Staatsvoranschlag wie im laufenden Jahr
rund 145 Millionen Franken zur Verfügung. Die Einkommensgrenze für
die Prämienverbilligung musste neu festgelegt werden, weil die
Prämien im Gegensatz zu den für die Prämienverbilligung verfügbaren
Mitteln auf das nächste Jahr stark steigen werden.
Auf Grund der Entwicklung der Gesundheitskosten und der damit
verbundenen Krankenkassenprämien reichen die im Staatsvoranschlag für
nächstes Jahr vorgesehenen rund 145 Millionen Franken nicht aus, um
die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf
Prämienverbilligung auf dem Niveau des laufenden Jahres von 10
Prozent zu belassen. Eine Erhöhung auf 11,5 Prozent ist unumgänglich
geworden. Trotz dieser Erhöhung der Einkommensgrenze darf damit
gerechnet werden, dass nach wie vor rund 36 Prozent der Bevölkerung
einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können.
Zu betonen ist, dass diese Erhöhung der Einkommensgrenze auf
nächstes Jahr für die am stärksten auf die
Prämienverbilligungsbeiträge angewiesene Bevölkerungsgruppe keine
Verschlechterung bringt, denn die Bezügerinnen und Bezüger von
wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen zur AHV und
IV werden immer noch die vollen Richtprämien vergütet bekommen,
obwohl diese je nach Altersgruppe und Prämienregion zwischen 3,4 und
9,4 Prozent steigen werden.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind
grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2006 ihren Wohnsitz im
Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der
obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 11,5 Prozent des
steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren
Vermögens. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem
offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30.
April 2006 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor
Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei
Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab
Januar 2006 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im
Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch

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