Freilandhaltungsverbot für Geflügel wird nicht verlängert
Luzern (ots)
Das auf den 25. Oktober dieses Jahres vom Bundesrat angeordnete Freilandhaltungsverbot für Geflügel läuft wie geplant am 15. Dezember 2005 aus: Das Schweizer Geflügel darf ab 16. Dezember wieder ins Freie. Auch Geflügelmärkte und -ausstellungen werden ab dann wieder erlaubt sein. Dank der positiven Einstellung der Geflügelbranche, aber auch der hobbymässigen Geflügelhaltungen wurde das Freilandhaltungsverbot ohne nennenswerte Probleme umgesetzt.
Auch Deutschland und Österreich werden auf dieses Datum das Verbot aufheben. Allerdings werden in diesen Ländern die Geflügelmärkte und -ausstellungen weiterhin verboten bleiben.
Die Aufhebung des Freilandhalteverbots des Geflügels kann wie vorgesehen aufgehoben werden, da der Vogelzug als grösstenteils abgeschlossen gilt und bei den bislang in der Schweiz untersuchten rund 800 Wildvögeln kein H5N1-Virus nachgewiesen wurde. Auch tausende von untersuchten Tieren in den Nachbarstaaten ergaben durchwegs günstige Resultate. Es kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Vogelgrippe-Virus in diesem Herbst nicht über Zugvögel in die Schweiz und Westeuropa eingeschleppt worden ist.
Die Zugvogeluntersuchungen in der Schweiz werden aber noch bis Januar 2006 weitergeführt, um auch verspätet eintreffende Zugvögel noch erreichen zu können. Würde so bei einem Tier das H5N1-Virus noch entdeckt, wäre ein Freilandhalteverbot erneut möglich.
Überdies wird im März 2006 eine Überwachung der Schweizerischen Geflügelbetriebe auf die Vogelgrippe gestartet, insbesondere in Freiland-Betrieben.
Dank der Mithilfe besonders auch der Gemeinden konnte die Registrierung von Geflügelhaltungen, die nicht bereits in der landwirtschaftlichen Datenerhebung erfasst waren, erfolgreich durchgeführt werden.
Es wurden seit dem 24. Oktober 2005 1'525 Betriebe mit total 15'840 Tieren zusätzlich registriert, so dass der Geflügelbestand des Kantons Luzern heute (Stand 12.12.05) 3'335 Betriebe mit 917'536 Tieren umfasst.
Für das grosse Verständnis für getroffene Massnahmen und deren erfolgreiche Umsetzung danken wir.
Kontakt:
Dr. Paul Infanger
Kantonstierarzt
Tel. +41/(0)41/228'61'35