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Grossratskommission stimmt dem Sonderkredit für die Schutzbauten im Bergsturzgebiet Laui Sörenberg zu

Luzern (ots)

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Grossen
Rates stimmt dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für
die Erstellung von Schutzbauten gegen Murgänge aus dem
Bergsturzgebiet Laui in Sörenberg, Gemeinde Flühli, (B 130) zu. Der
Sonderkredit umfasst einen Betrag von 14,2 Millionen Franken, wobei
dem Kanton nach Abzug der Beiträge des Bundes, der Gemeinde und der
Interessierten Kosten von netto 4,26 Millionen Franken verbleiben.
Das Projekt sieht oberhalb des Siedlungsgebietes Laui in Sörenberg
einen Geschieberechen, zwei Geschiebesammler, Bremselemente aus
Steinblöcken sowie Leitdämme mit einer Gesamtlänge von rund 1,6
Kilometern vor. Mit diesen Schutzbauten kann die Gefahr für Personen
fast vollständig beseitigt und das Risiko der Beschädigung von Bauten
auf extreme Ereignisse begrenzt werden. Die VBK hat die Vorlage an
ihrer Sitzung vom 13. April 2006 vor Ort in Sörenberg unter dem
Vorsitz von Josef Fischer (CVP, Triengen) vorberaten.
Rückblickend muss festgestellt werden, dass die bestehenden
Gefahren bei Beginn der Überbauung des Gebietes in den
Siebzigerjahren wohl unterschätzt wurden. So ist die seinerzeitige
Freigabe als Ferienhauszone aus heutiger Sicht nur beschränkt
nachvollziehbar. Immerhin ist zu erwähnen, dass nicht zuletzt dank
dieser Überbauung Sörenberg zu einem wichtigen Ferienort geworden
ist. Nun gilt es aber, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit
die Gefahr für Personen praktisch ausgeschlossen und die Beschädigung
der bestehenden Sachwerte auf ein Minimum reduziert werden kann. Die
Kommission ist zusammen mit dem Regierungsrat und dem Gemeinderat
Flühli überzeugt, das vorliegende Projekt erfülle diese
Voraussetzungen.
Für die Zustimmung mitentscheidend ist, dass die vorgesehenen
Schutzbauten einen gewissen Entwicklungsspielraum offen lassen.
Dieser ist nötig, damit die Tourismusregion weiter bestehen kann.
Neue Bauvorhaben sowie Anpassungen bestehender Bauten haben sich
dabei an den Bundesvorgaben für Gefahrengebiete zu orientieren.
Wichtig ist es ferner, die heute bestehenden Unsicherheiten sowohl in
Bezug auf die künftigen Nutzungsmöglichkeiten wie auch aus Sicht der
Sachversicherungen endlich zu beseitigen.
Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das
ursprüngliche Projekt massiv reduziert werden konnte, ohne den Schutz
wesentlich zu vermindern. Mit dieser Reduktion wurde zudem auch die
landschaftliche Eingliederung verbessert. Die VBK begrüsst ebenfalls,
dass der Wiederbegrünung ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Dies
ist gerechtfertig, handelt es sich doch zumindest während der Bauzeit
trotzdem noch um einen massiven Eingriff in die Natur.
Nicht durchgesetzt hat sich ein Vorschlag, wonach die
Interessierten einen grösseren Anteil an den Kosten übernehmen
sollten. Ein solcher liesse sich zwar aufgrund der Interessenlage
durchaus plausibel begründen. Die Kommission wollte aber letztlich
den von allen beteiligten Behörden sorgsam erreichten Konsens nicht
unnötig gefährden.
Die Vorlage wird für die Maisession des Grossen Rates
traktandiert.

Kontakt:

Josef Fischer
Tel. +41/41/933'13'10

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