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Staatskanzlei Luzern

Arbeitsgruppe Behindertentransportdienste eingesetzt

Luzern (ots)

Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Angebot und der
Finanzierung von Behindertentransportdiensten befasst und nach
Lösungsmodellen suchen soll.
Als Folge der 4. Revision des IV-Gesetzes wurden die
Hilflosenentschädigungen für Behinderte verdoppelt, sofern sie die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und nicht in einer Institution
wohnen. Im Gegenzug dazu wurden die Pauschalbeiträge des Bundes an
die Behindertentransportdienste (Behindertentaxis/Rollstuhltaxis)
gestrichen. Der Bund ging davon aus, dass die Benutzer der
Behindertentaxis dank der Verdoppelung der Hilflosenentschädigung in
der Lage wären, höhere Fahrpreise zu bezahlen. Damit sollte von der
Objektfinanzierung zur leistungsabhängigen Subjektfinanzierung
gewechselt werden, wie es der heutigen Praxis entspricht.
Die Verdoppelung der Hilflosenentschädigung reicht aber oft nicht
aus, die im Einzelfall unbedingt nötige Anzahl Fahrten mit massiv
höheren Tarifen zu finanzieren. Dies bringt nicht nur die betroffenen
Fahrgäste, sondern auch einzelne Betreiber von
Behindertentransportdiensten in finanzielle Schwierigkeiten. Das war
denn auch Auslöser für verschiedene parlamentarische Vorstösse, die
im Frühjahr 2005 im Grossen Rat eingereicht und im Januar 2006
behandelt wurden.
Mit der Überweisung der Vorstösse als Postulate wurde der
Regierungsrat aufgefordert, sich eingehend mit der Frage der
Finanzierung der Behindertentaxis auseinanderzusetzen und nach
Lösungen zu suchen. Zu diesem Zweck hat nun das Gesundheits- und
Sozialdepartement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Beizug von
Fachleuten und Betroffenen eine Situationsanalyse durchführen und
Lösungsmodelle ausarbeiten soll. Ziel ist die Optimierung des
Behindertentransportwesens als Beitrag zur bessern Integration der
Behinderten unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Angebote
und Konzepte.
Informationen zur Hilflosenentschädigung:
Hilflosenentschädigung für IV-Rentner, die nicht in einer Institution
leben (in Franken pro Monat) vor und nach der 4. IVG-Revision
bis 31.12.2003   ab 1.1.2004   seit 1.1.2005
Hilflosigkeit 
leichten Grades             211            422            430
Hilflosigkeit 
mittleren Grades            528           1055           1075
Hilflosigkeit 
schweren Grades             844           1688           1720

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch

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