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Gute Leistungsbilanz der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern konnte im Jahre 2005 die
durchschnittliche Dauer der Stellensuche gegenüber dem Vorjahr bei
unveränderter Arbeitsmarktlage deutlich gesenkt und damit die
Wiedereingliederung von Arbeitslosen beschleunigt werden. Die
Reduktion der durchschnittlichen Taggeldbezugsdauer um sechs Tage
entspricht gesamtschweizerisch dem drittbesten Wert. Dies ergab die
vom Staatssekretariat für Wirtschaft veröffentlichte Wirkungsmessung
der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Gesamtschweizerisch betrug die durchschnittliche Dauer der
Stellensuche wie im Vorjahr 178 Tage. Im Kanton Luzern konnte die
mittlere Taggeldbezugsdauer von 172 auf 166 Tage gesenkt werden. Nur
Glarus (-11 Tage) und Neuenburg (- 7 Tage) konnten eine noch grössere
Abnahme ausweisen.
Durch die Reduktion der durchschnittlichen Taggeldbezugsdauer
wurden im Kanton Luzern knapp 7 Millionen Franken Taggelder
eingespart. Im Vergleich zu 2004 sank im Kanton Luzern auch der
Anteil der Leistungsbezüger, die in Langzeitstellensuche abrutschten
überdurchschnittlich. Während er im Landesmittel geringfügig von 25.8
auf 25.4 Prozent zurückging, reduzierte er sich im Kanton Luzern von
24.5 auf 22.5 Prozent.
Laut Hans Hofstetter, Leiter der Dienststelle Wirtschaft und
Arbeit, ist das gute Ergebnis auf intensivierte und
professionalisierte Arbeitgeberkontakte und auf die
Betreuungsintensität, die auf die persönliche Situation des
Stellensuchenden abgestimmt wurde, zurückzuführen. Hinzu kommt die
klar mit dem Stellensuchenden vereinbarte
Wiedereingliederungsstrategie.
Die Jahresarbeitslosenquote 2005 betrug im Kanton Luzern 3.1
Prozent (2004: 3.2 Prozent), was einem Durchschnitt von 5784
arbeitslosen Personen entsprach. Die Arbeitslosenkasse des Kantons
Luzern richtete 2005 insgesamt 168 Millionen Franken an Leistungen
aus (2004: 181 Millionen Franken). Die Arbeitslosenentschädigung
betrug 135 Millionen Franken, die Kurzarbeitsentschädigung 2.8
Millionen Franken, die Schlechtwetterentschädigung 6.3 Millionen
Franken und die Insolvenzentschädigung 1.2 Millionen Franken. Für
arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse, Beschäftigungsprogramme usw.)
wurden 23 Millionen Franken aufgewendet.
Die hohen Auszahlungen an Schlechtwetterentschädigungen sind auf
die grossen Schneemengen in der Zeit von Ende Januar bis Anfang März
2005 zurückzuführen. Das Hochwasser im August 2005 löste wohl eine
hohe Anzahl an Schadenmeldungen aus, die Anspruchsvoraussetzungen
waren aber nur bei wenigen Firmen gegeben. Zuständig waren hierfür
vorab die privaten betrieblichen Versicherungen.
Im Bereich der Arbeitslosenentschädigung richtete die
Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern 2005 ca. 9 Prozent, im Bereich
der arbeitsmarktlichen Massnahmen knapp 14 Prozent weniger Leistungen
aus als im Vorjahr. Die Reduktion ist auf die deutlich geringere
Anzahl an ausbezahlten Taggeldern zurückzuführen.
Kontakt
Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit 
Tel.: +41/79/592'49'73

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