Wasserentnahmen aus Gewässern bei Trockenheit
Luzern (ots)
Mit der zunehmenden Trockenheit steigt der Bedarf für Wasserentnahmen aus Gewässern zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen. Dies kann für den Fischbestand in kleinen Bächen bedrohlich werden. Darum sind Entnahmen bewilligungspflichtig und nur an wenigen Gewässern möglich. Die Dienststelle Umwelt und Energie bearbeitet entsprechende Gesuche unbürokratisch per Telefon.
Wasserentnahmen sind bewilligungspflichtig
Nach der anhaltend trockenen Witterung führen die Fliessgewässer des Luzerner Mittellandes täglich weniger Wasser. Die zunehmend geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen gefährden Fische und andere Wasserlebewesen. Das Problem spitzt sich vor allem in den kleineren bis mittleren Bächen zu, insbesondere wenn für die Bewässerung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen zusätzlich Wasser entnommen wird, oder aber, wenn gar verschmutztes Abwasser in die Gewässer gelangt. Schäden am Fischbestand sind dann nicht mehr auszuschliessen.
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gewässern grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Ausgenommen sind Entnahmen zum Gemeingebrauch in Kleinstmengen, ohne technische Einrichtungen wie Pumpen, Rohre oder Ähnliches. Illegale Entnahmen werden polizeilich geahndet.
Telefonische Bewilligungen möglich
Bei Spezialkulturen wie Kartoffeln, Gemüse, Beeren oder Obst kann die trockene Witterung zu grösseren Ertragsausfällen führen. In Ausnahmefällen können einmalige Entnahmen aus grösseren Fliessgewässern (Reuss, Suhre, Unterlauf Wigger, Aabach) und aus den Mittellandseen zur ausschliesslichen Bewässerung solcher Spezialkulturen durch die Dienststelle Umwelt und Energie ab Dienstag, 25. Juli telefonisch bewilligt werden (Telefon 041 228 60 60).
Das knappe Wasser soll zur Bewässerung anfälliger Kulturen eingesetzt werden, nicht aber für die Bewässerung von Wiesland, Rasenflächen und Ackerkulturen. Dazu reichen die Wassermengen in der Regel nicht aus.
Voraussetzung sind ausreichende Wassermengen
Voraussetzung für die Bewilligung einer einmaligen Entnahme bleibt, dass das Entnahmegewässer ausreichend Wasser führt. Alle Entnahmen dürfen vorübergehend maximal ein Fünftel des zufliessenden Wassers beanspruchen. Speziell bei der Wigger und der Suhre können Einzelentnahmen nur sehr zurückhaltend bewilligt werden, da in diesen Gewässern erhöhte Restwassermengen zur Verdünnung des eingeleiteten, gereinigten Abwassers im Unterlauf berücksichtigt werden müssen.
Das Wasser ist den Pflanzen möglichst direkt, beispielsweise per Schwemmen mit Druckfass anstatt mit Regnern zuzuleiten. Weiter ist das Bewässern auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden zu beschränken. Bewässerungen von Landwirtschaftskulturen mit Wasser der örtlichen Wasserversorgungen sind mit diesen vorgängig unbedingt abzusprechen.
Die Grund- und Seewasserstände im Kanton Luzern sind infolge der hohen Mai-Niederschläge nicht unterdurchschnittlich tief. Einstweilen sind auch keine Engpässe bei den örtlichen Trinkwasserversorgungen zu erwarten.
Kontakt:
Philipp Arnold
Dienststelle Umwelt und Energie
Tel. +41/41/228'60'60