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Neuorganisation der Strahlenwehr Zentralschweiz

Luzern (ots)

Die Kantonsregierungen von Luzern, Uri, Schwyz, Ob-
und Nidwalden sowie Zug haben ein Strahlenwehrkonzept für die
Zentralschweiz verabschiedet und eine Verwaltungsvereinbarung über
die Hilfeleistung und Zusammenarbeit im Bereich Strahlenwehr
genehmigt. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
Die Strahlenwehr der Zentralschweiz besteht neu aus einem
Strahlenwehrhauptstützpunkt im Kanton Uri und zwei regionalen
Stützpunkten in Luzern und Zug.
Der Strahlenschutz ist weitgehend bundesrechtlich geregelt. Der
Bund hat den Kantonen verschiedene Vollzugsaufgaben übertragen, u. a.
auch die kantonalen Strahlenwehren. Die Kantone kommen dieser
gesetzlichen Verpflichtung nach, indem sie in der Regel eigene
Strahlenwehrstützpunkte betreiben.
Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) hat den
Kantonsregierungen den Anstoss gegeben, ein Zusammenarbeitsprojekt
"Strahlenwehrkonzept Zentralschweiz" auszuarbeiten. Die
Kantonsregierungen haben damit die Zentralschweizer
Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK) beauftragt.
Als Ziele des Strahlenwehrkonzepts Zentralschweiz wurden
festgelegt:
  • Optimierung der Organisation der Strahlenwehr in den Zentralschweizer Kantonen
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien zwischen den Strahlenwehrstützpunkten
  • Sicherstellung eines angemessenen Strahlenwehreinsatzes in der ganzen Zentralschweiz
  • Reduktion der Einsatzbereitschaft der Strahlenwehrstützpunkte auf ein vertretbares Mass im Verhältnis zu den seltenen Einsätzen
  • Reduktion der Anzahl Strahlenwehrstützpunkte in der Zentralschweiz
  • Kostenwahrheit mit einer transparenten Vollkostenrechnung
  • Kosteneinsparung
Nach dem Strahlenwehrkonzept Zentralschweiz gibt es noch einen
Strahlenwehrhauptstützpunkt im Kanton Uri und zwei regionale
Strahlenwehrstützpunkte in Luzern und Zug. Bei Grosseinsätzen helfen
sich diese drei Stützpunkte gegenseitig aus. Die Ausbildung wird beim
Strahlenwehrhauptstützpunkt konzentriert. Dieser befindet sich in
Erstfeld.
Die Verwaltungsvereinbarung über die Hilfeleistung und
Zusammenarbeit im A-Bereich (Strahlenwehr-Vereinbarung) regelt die
Organisation der Strahlenwehr Zentralschweiz sowie die Aus- und
Weiterbildung. In dieser Vereinbarung werden im Weiteren die
Verantwortlichkeiten bei einem Strahlenwehrereignis sowie die
Entschädigungen für einsatzunabhängige Leistungen (Vorhaltekosten)
und für Ernstfalleinsätze festgelegt.
Die ZPDK und die ZRK haben die Strahlenwehrvereinbarung in
zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen und den Kantonsregierungen
beantragt, diese zu genehmigen. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt.
Auch das Eidgenössische Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat im September 2006 der
Vereinbarung zugestimmt. Das VBS begrüsst die Zusammenarbeit der
Zentralschweizer Kantone im A-Bereich. Die Vereinbarung tritt auf den
1. Januar 2007 in Kraft.

Kontakt:

Regierungsrat Beat Fuchs
Präsident der Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz ZPDK
Tel. +41/41/618'45'83

Benno Bühlmann
Vorsitzender der ZPDK-Arbeitsgruppe Strahlenwehr
Mobile +41/79/439'18'03

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