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A 2-Lärmsanierungsprojekt "Sentibrücken": Öffentliche Planauflage

Luzern (ots)

Das Dossier zur Lärmsanierung des A 2-Abschnittes
"Sentibrücken" in Luzern liegt vom Montag, 29. Januar bis Dienstag,
27. Februar 2007 öffentlich auf. Die Kosten für die vorgesehenen
Lärmschutzmassnahmen betragen ca. 13.7 Millionen Franken. Das
Lärmsanierungsprojekt wird gleichzeitig mit der Gesamterneuerung des
A 2-Abschnittes Reussegg - Grosshof im Zeitraum 2010 bis 2012
realisiert.
Das vorliegende, unter der Federführung des Kantons entwickelte
Lärmschutzprojekt sieht den Bau einer neuen, 5 Meter hohen
Lärmschutzwand zwischen den A 2-Transitspuren in Fahrrichtung Nord
und der Stadteinfahrt vor. Auf ebenfalls je 5 Meter erhöht werden die
bestehende, ostseitige Randwand entlang der Stadteinfahrt in Richtung
Nord, die beiden bestehenden Randwände entlang der A 2-Transitspuren
in Richtung Süd und die beiden bestehenden Randwände entlang der
Stadtausfahrt. Geschlossen werden die vorhandenen seitlichen
Öffnungen im Portalbereich des Reussport-, Sonnenberg- und
Stadttunnels, die Galerie bei der Stadteinfahrt von der
Geissmattbrücke her sowie die vorhandenen Lüftungsöffnungen im
Bereich des Vortunnels zum Sonnenbergtunnel. Die vorhandene Öffnung
im Bereich der Diensteinfahrt zum Betriebsgebäude Senti erhält ein
neues Tor und das Südportal des Reussporttunnels wird neu gestaltet.
Schliesslich wird auf den Transitspuren sowie im
Beschleunigungsbereich auf der Stadteinfahrt in Richtung Nord ein l
ärmarmer Belag eingebaut. Es ist geplant, die äusseren Oberflächen
der neuen Lärmschutzwände mit einer horizontal strukturierten
Verkleidung zu versehen. Die unteren Flächen werden das Wasser der
Reuss spiegeln und so die Integration der baulichen
Lärmschutzmassnahmen ins Stadtbild verbessern.
Mit den umfangreichen Massnahmen können die Lärmimmissionen in den
exponierten Wohngebieten der Bramberg-, Geissmatt-, Luegeten-,
Trüllhof-, St. Karli-, Militär- und Sentimattstrasse sowie an der
Geissmatthöhe, Geissmatthalde und Trüllhofhalde um ca. 2 bis maximal
15 Dezibel vermindert werden. Die mittlere Wirkung beträgt ungefähr
6.5 dB(A). Um eine solche Wirkung mit einer rein verkehrstechnischen
Massnahme erreichen zu können, müsste die heutige Verkehrsmenge um
78% reduziert werden. Mit dem Einbau des neuen offenporigen
Fahrbahnbelags können insbesondere die hochfrequentigen und damit
subjektiv stark störenden Reifengeräusche spürbar vermindert werden.
Bei 56 von 67 Liegenschaften kann die heute vorhandene, als
übermässig zu qualifizierende Lärmbelastung unter den massgebenden
Immissionsgrenzwert gemäss Umweltrecht gesenkt werden. Weil bei 11
Liegenschaften die lärmrechtlichen Anforderungen für eine bestehende
Anlage nicht eingehalten werden können, sind so genannte
Sanierungserleichterungen zu gewähren. Damit wird der
Strasseneigentümer von der Realisierung weitergehender
Lärmschutzmassnahmen entbunden.
Für die öffentliche Auflage des Dossiers zur Lärmsanierung des A
2-Abschnittes "Sentibrücken" inkl. Gesuch um Erleichterungen wurde
der Kanton vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt. Die Unterlagen können
auf dem Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 6005 Luzern
eingesehen werden. Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum
Erleichterungsgesuch oder Einsprachen zu den vorgesehenen baulichen
Massnahmen sind von den Betroffenen direkt an das UVEK,
Generalsekretariat, Kochergasse 10, 3003 Bern, zu richten.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/4532_sentibruecke.jpg

Kontakt:

Beat Hofstetter
Kontakt:
Abteilungsleiter Planung Strassen Dienststelle
Verkehr und Infrastruktur
Tel.: +41/41/318'11'54

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