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Staatskanzlei Luzern

Gegen Zeckenenzephalitis bereits im Winter impfen!

Luzern (ots)

Empfehlungen des Kantonsärztlichen Dienstes Luzern
In der Schweiz wurde im Jahr 2006 erneut ein
Zuwachs der gemeldeten Fälle von Zeckenenzephalitis (oder Frühsommer-
Meningoenzephalitis FSME) festgestellt. Im 2005 wurden
gesamtschweizerisch 204 Fälle und im 2006 259 Fälle gemeldet. Bereits
im letzten März wurden neue Impfempfehlungen mit dem Ziel bekannt
gegeben, möglichst viele exponierte Personen in den Endemiegebieten
vor einer Erkrankung zu schützen.
Aus dem Kanton Luzern wurden 2005 19 Fälle und im 2006 20 Fälle
registriert. Im Vergleich zur Zeitperiode 2000 - 2004 handelt es sich
um eine fast vierfache Zunahme. Aufgrund der milden
Winter-Temperaturen war für den Kanton Luzern sogar ein Fall von
Zeckenenzephalitis aus diesem Jahr zu melden.
Die Endemieherde der Zecken, die die Zeckenenzephalitis übertragen
können, konzentrieren sich nach wie vor im Gebiet Santenberg
(Nebikon, Egolzwil, Knutwil, Dagmersellen, Langnau b. Reiden, Reiden,
Kottwil, Sursee). Auch in den umgrenzenden Dörfern (u.a. Wauwil,
Buchs, Uffikon, Mauensee) muss das Risiko eines infizierten
Zeckenbisses als erhöht eingestuft werden. Einzelne Fälle von
Zeckenenzephalitis sind gegen Nordwesten des Kantons bis Pfaffnau und
St. Urban, gegen Osten in Beromünster, Neudorf, Rain und Neuenkirch
beobachtet worden.
Alle Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren, die in einem
Zecken-Endemiegebiet wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten,
sollen sich gegen die Zeckenenzephalitis impfen lassen. In diesen
Fällen werden die Kosten der Impfung von der Grundversicherung
übernommen. Auf eine Impfung kann bei Personen verzichtet werden, die
den Lebensraum von Zecken (Laub- und Mischwälder, insbesondere
verstrauchte und vergraste Waldränder, Waldlichtungen und Waldwege
sowie Hecken, hohes Gras und Buschland) meiden.
Ein vollständiger Impfschutz wird erst nach 3 Dosen des Impfstoffs
erreicht. Um den Impfschutz rechtzeitig aufzubauen, empfiehlt der
Kantonsärztliche Dienst bereits jetzt im Winter mit der ersten
Impfung anzufangen. Bereits begonnene Grundimpfungen gegen die
Zeckenenzephalitis sollten gemäss dem Zeitplan des Hausarztes
vervollständigt werden. Bei erfolgter Verabreichung der drei
Impfdosen ist eine Auffrischimpfung erst nach 10 Jahren wieder
notwendig.

Kontakt:

Frau Dr. A. Marty-Nussbaumer, MPH
Kantonsärztin
Meyerstr. 20
Postfach
6002 Luzern
Tel. +41/41/228'60'88
Internet: http://www.kantonsarzt.lu.ch

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