Botschaft zur Finanzreform 08 und Revision des Finanzausgleichs: Fair und ausgewogen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Botschaften zur Finanzreform 08 sowie zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes verabschiedet. Beide Vorlagen sind nach Eingang zahlreicher Vernehmlassungsantworten noch einmal überprüft und optimiert worden. Nach Einschätzung des Regierungsrates liegen mit den Botschaften ausgewo-gene und faire Lösungen vor, zumal der Regierungsrat bereit ist, den Gemeinden aus der NFA einen jährlichen Betrag von 20 Mio. Franken zukommen zu lassen und den Fonds für Sonderbeiträge an Gemeinden mit zusätzlichen 24 Mio. Franken zu äufnen.
NFA-Umsetzung und Aufgabenreform mit den Gemeinden (Finanzreform 08)
Mit der Finanzreform 08 wird primär die Umsetzung des neuen bundesstaatlichen Finanzaus-gleichs (NFA) im Kanton Luzern sichergestellt. Im Vernehmlassungsverfahren sind 129 Antwor-ten eingegangen. Die Finanzreform 08 wird im Grundsatz begrüsst. In einigen Bereichen wurde allerdings ein Gefälle zwischen städtischen und ländlichen Gemeinden moniert, so insbesonde-re bei der Heimfinanzierung und beim öffentlichen Verkehr.
Aufgrund der Vernehmlassung wurden in verschieden Bereichen Anpassungen gemacht. Ins-besondere wurden bei den Ergänzungsleistungen die Taxbegrenzungen angepasst. Die Aufgabenreform Kanton-Gemeinden als Teil der Finanzreform 08 ist eine Weiterführung der Projekte Luzern '99 und Gemeindereform 2000+. Ziel ist eine klare Zuweisung der Aufgaben an Kanton und Gemeinden und damit eine Stärkung der Gemeinden. Der Kanton Luzern hat die Umsetzung der NFA zum Anlass für eine gründliche Überprüfung der Aufgabenzuteilung zwi-schen Kanton und Gemeinden genommen. Als Grundprinzip für die Neuzuteilung der Aufgaben galt ursprünglich die Haushaltneutralität. Der Regierungsrat hatte nach Verhandlungen mit dem VLG beschlossen, aus den zusätzlichen NFA-Mitteln des Bundes den Gemeinden einen Anteil von 20 Mio. Franken zukommen zu lassen.
Änderung Finanzausgleichsgesetz
Im Vernehmlassungsverfahren über die Änderungen im Finanzausgleich (Umsetzung Wir-kungsbericht 2005) sind 93 Antworten eingegangen. Grundsätzlich wird dem neuen System des Finanzausgleichs ein gutes Zeugnis ausgestellt. Dennoch wurden die Auswirkungen der Ände-rungsvorschlage im Finanzausgleich für einige Gemeinden als zu gross bewertet. In seiner Bot-schaft hat der Regierungsrat noch einmal Anpassungen vorgenommen:
- Bei der Definition des Ressourcenpotenzials soll der Ertrag der beschränkt Steuer-pflichtigen nur zu 50 Prozent angerechnet werden.
- Der Anteil der Gemeinden am horizontalen Finanzausgleich (Abschöpfung) wurde von 33,3 auf 25 Prozent gesenkt. Der Kantonsanteil steigt von 66,7 auf 75 Prozent. Der Abschöpfungssatz nach Gemeindetyp ist leicht gesenkt worden.
- Beim topografischen Lastenausgleich zählen neue Kriterien, welche den Lasten besser entsprechen: die Länge von Gemeinde- und Güterstrassen sowie die Gewässerlänge.
- Beim Infrastrukturlastenausgleich fällt das Kriterium Wegpendler" weg.
Der Wirkungsbericht 2005 zum Finanzausgleich wurde im Dezember 2005 vom Grossen Rat zustimmend zur Kenntnis genommen. Daraus resultierte der Auftrag, den einwohnerabhängi-gen Ressourcenausgleich und die Zentrumsbeiträge zu überprüfen. Beim Ressourcenausgleich bestand die Vorgabe, die Spannbreite der Mindestausstattung von 70-95 Prozent auf 81-92 Prozent zu reduzieren.
Globalbilanzen
Die Änderungen aus der Finanzreform 08, jene des Finanzausgleichsgesetzes, aber auch die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2008 werden für den Kanton und sämtliche Gemeinden in so genannten Globalbilanzen dargestellt. Die Steuergesetzrevision 2008 wurde in der Volks-abstimmung vom 11. März 2007 von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit angenommen und hat für die Gemeinden starke finanzielle Konsequenzen. Auch diese Auswirkungen werden in einer Globalbilanz aufgezeigt.
Wie weiter?
Die beiden Botschaften zur Finanzreform 08 und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes werden zwischen April und Juni 2007 in der Spezialkommission des Grossen Rates vorberaten. Die erste Lesung im Grossen Rat erfolgt im Juni 2007, die zweite im September 2007. Die Volksabstimmung ist auf den 25. November 2007 angesetzt. Am 1. Januar 2008 wird die Fi-nanzreform 08 in Kraft treten; ein Jahr später die Teilrevision des Finanzausgleichs.
Die NFA
Hauptziel der Finanzreform 08 ist die Umsetzung der NFA. Im November 2004 haben die Schweizer Stimmberechtigten zur NFA klar ja gesagt. Mit der NFA werden Finanzströme von mehreren Milliarden Franken neu geregelt. Das hat wesentliche Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden, aber auch auf Dritte. Die Umsetzung ist auf Kurs; die NFA soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die NFA bringt eine wesentlich klarere Aufgabenzuweisung zwischen Bund und Kantonen und eine klarere Regelung der Finanzströme. Die Kantone erhalten dadurch grössere Gestaltungs-freiheiten. Der Kanton Luzern erfährt durch die NFA eine finanzielle Entlastung um rund 38 Mio. Franken. Diese Mittel kann er frei einsetzen. Eine Entlastung erhofft sich der Kanton Luzern auch von der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit (IRV). Als Haupt-zentrum der Zentralschweiz bietet der Luzern viele Dienstleistungen an, von denen auch die umliegenden Kantone profitieren. Mit der NFA wird sichergestellt, dass solche Dienstleistungen angemessen abgegolten werden.
Kontakt:
Daniel Bühlmann, Finanzdirektor
Tel. direkt +41/41/228'55'41
Kurt Stalder, Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'55'43
Heinz Bösch, Stv. Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'57'99