Volksinitiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren": Stadt Luzern muss noch einmal über die Bücher
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid des Grossen Stadtrates betreffend die Ungültigkeiterklärung der Volksinitiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren" gutgeheissen, soweit er darauf eingetreten ist. Die Ungültigerklärung wird aufgehoben und der Grosse Stadtrat angewiesen, die Gültigkeit der Initiative erneut zu prüfen.
Der Grosse Stadtrat ist seiner Prüfungspflicht nicht bzw. nur ungenügend nachgekommen. Bei der Ungültigerklärung der Initiative hat er sich ausschliesslich auf eine Stellungnahme des kantonalen Bau- Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) gestützt. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Initiative übergeordnetes, d.h. kantonales Recht verletzen und vom Regierungsrat nicht genehmigt werden könnte. In der Stellungnahme des BUWD wurden Zweifel geäussert, ob die räumliche Ausdehnung des Verbotsperimeters sachlich nachvollziehbar und in seiner Ausdehnung zweckmässig begrenzt ist.
Nach Ansicht des Regierungsrates reichen selbst erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Initiative mit übergeordnetem Recht nicht aus, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Der Stadtrat hätte prüfen müssen, ob bei Annahme der Initiative deren Mängel oder Unklarheiten im Rahmen des Ortsplanungsverfahrens hätten behoben werden können. Dies wurde ebenso wenig abgeklärt, wie die Möglichkeit, das Volksbegehren für teilweise gültig zu erklären.
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