Borkenkäfer bereits aktiv im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Die trockene und warme Frühlingswitterung lässt die Borkenkäfer rund drei Wochen früher aktiv werden. In den tieferen bis mittleren Lagen sind die ersten Fichten bereits befallen worden. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) und der Verband Luzerner Waldeigentümer (VLW) rufen die Waldeigentümer auf, ihre Fichtenbestände regelmässig zu kontrollieren. Bei einem rechtzeitigen Eingreifen können grössere Schäden vermieden werden.
Nach den warmen und trockenen Tagen sind die Borkenkäfer bereits aktiv und haben Ende April die ersten Fichten befallen. In der Regel befällt der Buchdrucker, die bekannteste Borkenkäferart, ab Mitte Mai geschwächte Bäume. Falls die warme und trockene Witterung anhält, drohen grössere Waldschäden. In den letzten beiden Jahren ging der Befall insgesamt deutlich zurück.
Fichtenbestände im Auge behalten
Die zuständigen Revierförster sowie die Forstfachpersonen der Regionalen Organisationen unterstützen die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, gefährdete Fichtenbestände im Auge zu behalten. Wird ein frischer Befall festgestellt, muss die Holznutzung auf die Marktbedürfnisse und auf die Transportkapazitäten abgestimmt werden, denn geschlagenes Käferholz muss unmittelbar abgeführt und verarbeitet werden. Zudem ist frisches Käferholz bei rascher Verarbeitung qualitativ einwandfrei und verdient einen fairen Preis. Die Nachfrage nach frischem Rundholz ist nach wie vor gut. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten.
Nur befallene Fichten ernten
Damit das frisch befallene Holz rasch verarbeitet werden kann, soll kein Überangebot geschaffen werden. Deshalb sind zusätzliche Holzschläge in angrenzenden gesunden Beständen zu unterlassen. Es ist erwiesen, dass frisch durchforstete Fichtenbestände von Borkenkäfern eher befallen werden. Und falls grosse Kahlflächen geschaffen werden, verdorren Keimlinge und gepflanzte Bäume rasch durch Hitze und austrocknenden Wind. Die Vor- und Nachteile der Eingriffe sind im Einzelfall gut abzuwägen.
Auch für das Fällen von Käferbäumen mit Stammdurchmesser ab 20 cm, gemessen in 1,3 Meter Höhe über dem gewachsenen Boden, ist beim Revierförster vorgängig eine Nutzungsbewilligung einzuholen. Diese wird gebührenfrei sowie auf einfachstem Wege erteilt und dient der langfristigen Sicherstellung der vielfältigen Waldfunktionen.
Mottfeuer unterlassen
Der erwähnte Buchdrucker-Borkenkäfer brütet nur in der Rinde von Fichtenstämmen ab einem Durchmesser von 20 cm. Das Verbrennen von Astmaterial bringt keine Prävention gegen den weiteren Befall. Zudem dürfen grüne Waldabfälle grundsätzlich nicht verbrannt werden. Dieser Grundsatz ist in der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes festgelegt. Das Verbrennen von frischem Schlagabraum führt zu viel Rauch, der Schadstoffe wie Feinstaub, Russ, Holzgas und Kohlenmonoxid enthält. Diese Schadstoffe breiten sich über grosse Gebiete aus und wirken geruchsbelästigend und gesundheitsschädigend. In einigen wenigen Fällen ist es notwendig, Äste und Reisig zu verbrennen, beispielsweise um zu verhindern, dass ein Bach in einem Tobel nicht mehr ungehindert fliessen kann. Eine Ausnahmesituation muss durch den Revierförster beurteilt und schriftlich bestätigt werden. Ohne schriftliche Bestätigung riskieren die Verursacher der Mottfeuer ein Strafverfahren.
Kontakt:
Thomas Abt
Weitere Auskunft erteilen:
Abteilungsleiter Wald
Tel.: +41/41/925'10'71
E-Mail: thomas.abt@lu.ch
René Bühler
Präsident Verband Luzerner Waldeigentümer
Tel.: +41/41/467'23'51
E-Mail: r.l.buehler@pop.agri.ch