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Staatskanzlei Luzern

Der Regierungsrat lehnt eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Ausrichtung einer Teuerungszulage auf den Renten der LUPK für die Jahre 2000 bis 2006 ab

Luzern (ots)

Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) konnte den
Rentnerinnen und Rentnern in den Jahren 2000 bis 2006 keine Teuerung
ausrichten. Sie stellte deshalb beim Regierungsrat einen Antrag auf
eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Ausrichtung einer
Teuerungszulage für die Jahre 2000 bis 2006 in der Höhe von rund 18,7
Mio. Franken. Der Regierungsrat lehnt eine Beteiligung des Kantons
jedoch ab.
Die LUPK entstand am 1. Januar 2000 aus der Fusion der Kantonalen
Pensionskasse Luzern und der Lehrerpensionskasse des Kantons Luzern.
Sie wurde mit einem Deckungsgrad von 100% (plus 6%
Kursschwankungsreserven) in die wirtschaftliche Selbständigkeit
entlassen. Im Gegenzug wurde die Staatsgarantie abgeschafft. Mit der
Amortisationszahlung in der Höhe von 742 Millionen Franken konnten
die Arbeitgeber die kapitalisierte Schuld tilgen, die durch die
Ablösung der Rentenwertumlagekomponenten entstanden war. Im Zeitpunkt
der Fusion ging man davon aus, dass die LUPK ihren Deckungsgrad
schnell verbessern und damit die zusätzlichen Mittel (sogenannte
freie Mittel) erwirtschaften könne, um die modellmässige Verzinsung
der Altersguthaben und die Teuerungszulagen auf den Renten
finanzieren zu können. Diese Erwartungen konnten insbesondere wegen
den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten in den Jahren 2000 bis 2003
und den daraus entstandenen Verlusten nicht erfüllt werden. Aus
diesem Grund konnte den Rentnerinnen und Rentn ern seit 2000 keine
Teuerung ausgerichtet werden.
Im Frühjahr 2007 stellte die LUPK deshalb beim Regierungsrat
folgenden Antrag:
  • Die Rentnerinnen und Rentner der LUPK sollen für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006 auf ihren Renten den halben Teuerungsausgleich gemäss BIGA-Index erhalten.
  • Die Anpassung der Renten sollte idealerweise auf den 1. Juli 2007 erfolgen.
  • Die Kosten von total 37,4 Millionen Franken sollen je zur Hälfte von der LUPK und vom Kanton übernommen werden.
Obwohl der Regierungsrat das Aussetzen der Teuerungszulagen auf
den Renten als unerfreulich erachtet, hält er fest, dass die
Rentenleistungen der LUPK im Vergleich mit anderen Kassen gut sind.
Der Kanton als ehemaliger Arbeitgeber hat - insbesondere wegen der
Streichung der Staatsgarantie - keine Verpflichtung mehr, bei
finanziellen Engpässen zusätzliche Beiträge zu leisten. Die
finanzielle Situation der Rentnerinnen und Rentner kann allgemein als
gut bezeichnet werden und ihre Ansprüche sind gesichert, das heisst,
ihre Renten können für Sanie rungsmassnahmen nicht gekürzt werden.
Diese Garantie haben die aktiven Versicherten nicht. Sie werden in
Zukunft noch weitere Veränderungen ihres Versicherungsschutzes zu
gewärtigen haben (z.B. weitere Senkung des Umwandlungssatzes oder
Erhöhung des Rentenalters).
In diesem Zusammenhang gilt es weiter zu erwähnen, dass die
Altersguthaben der aktiven Versicherten in den Jahren 2004 und 2005
als Sanierungsmassnahme mit einem Zinssatz von nur 1,5%
(BVG-Mindestzinssatz 2,5%) verzinst wurden. Nachdem der Deckungsgrad
wieder über der Grenze von 100% lag, musste der Zinssatz wieder
angehoben werden, beziehungsweise die Altersguthaben der aktiven
Versicherten dürfen nur dann unter dem BVG-Mindestzinssatz verzinst
werden, wenn die Kasse ein Sanierungsfall ist. Die Erhöhung der
Zinssätze auf den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2006 ist deshalb
kein Privileg der aktiven Versicherten, sondern eine Behebung einer
einseitigen Sanierungsmassnahme. Im Übrigen ist der Nachholbedarf der
aktiven Versicherten grösser als derjenige der Rentnerinnen und
Rentner, deren Ansprüche in jedem Fall gesichert sind.
Der Regierungsrat hat sich aus diesen Gründen und unter der
Berücksichtigung, dass der Grosse Rat bereits in den Jahren 2002 und
2003 zwei Vorlagen abgelehnt hat, mit denen der Regierungsrat eine
finanzielle Unterstützung der LUPK vorgeschlagen hatte, gegen einen
freiwilligen finanziellen Beitrag des Kantons an einen
Teuerungsausgleich auf den Renten der LUPK für die Jahre 2000 bis
2006 entschieden. Er ist aber überzeugt davon, dass die LUPK schon
bald die nötigen Erträge erwirtschaften wird, um die Teuerungszulagen
auf den Renten wieder ausrichten zu können.

Kontakt:

Regierungsrat Daniel Bühlmann
Auskunft erteilt:
Montag, 14. Mai 2007, 10.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: +41/41/228'55'46

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