Der Regierungsrat lehnt eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Ausrichtung einer Teuerungszulage auf den Renten der LUPK für die Jahre 2000 bis 2006 ab
Luzern (ots)
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) konnte den Rentnerinnen und Rentnern in den Jahren 2000 bis 2006 keine Teuerung ausrichten. Sie stellte deshalb beim Regierungsrat einen Antrag auf eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Ausrichtung einer Teuerungszulage für die Jahre 2000 bis 2006 in der Höhe von rund 18,7 Mio. Franken. Der Regierungsrat lehnt eine Beteiligung des Kantons jedoch ab.
Die LUPK entstand am 1. Januar 2000 aus der Fusion der Kantonalen Pensionskasse Luzern und der Lehrerpensionskasse des Kantons Luzern. Sie wurde mit einem Deckungsgrad von 100% (plus 6% Kursschwankungsreserven) in die wirtschaftliche Selbständigkeit entlassen. Im Gegenzug wurde die Staatsgarantie abgeschafft. Mit der Amortisationszahlung in der Höhe von 742 Millionen Franken konnten die Arbeitgeber die kapitalisierte Schuld tilgen, die durch die Ablösung der Rentenwertumlagekomponenten entstanden war. Im Zeitpunkt der Fusion ging man davon aus, dass die LUPK ihren Deckungsgrad schnell verbessern und damit die zusätzlichen Mittel (sogenannte freie Mittel) erwirtschaften könne, um die modellmässige Verzinsung der Altersguthaben und die Teuerungszulagen auf den Renten finanzieren zu können. Diese Erwartungen konnten insbesondere wegen den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten in den Jahren 2000 bis 2003 und den daraus entstandenen Verlusten nicht erfüllt werden. Aus diesem Grund konnte den Rentnerinnen und Rentn ern seit 2000 keine Teuerung ausgerichtet werden.
Im Frühjahr 2007 stellte die LUPK deshalb beim Regierungsrat folgenden Antrag:
- Die Rentnerinnen und Rentner der LUPK sollen für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006 auf ihren Renten den halben Teuerungsausgleich gemäss BIGA-Index erhalten.
- Die Anpassung der Renten sollte idealerweise auf den 1. Juli 2007 erfolgen.
- Die Kosten von total 37,4 Millionen Franken sollen je zur Hälfte von der LUPK und vom Kanton übernommen werden.
Obwohl der Regierungsrat das Aussetzen der Teuerungszulagen auf den Renten als unerfreulich erachtet, hält er fest, dass die Rentenleistungen der LUPK im Vergleich mit anderen Kassen gut sind. Der Kanton als ehemaliger Arbeitgeber hat - insbesondere wegen der Streichung der Staatsgarantie - keine Verpflichtung mehr, bei finanziellen Engpässen zusätzliche Beiträge zu leisten. Die finanzielle Situation der Rentnerinnen und Rentner kann allgemein als gut bezeichnet werden und ihre Ansprüche sind gesichert, das heisst, ihre Renten können für Sanie rungsmassnahmen nicht gekürzt werden. Diese Garantie haben die aktiven Versicherten nicht. Sie werden in Zukunft noch weitere Veränderungen ihres Versicherungsschutzes zu gewärtigen haben (z.B. weitere Senkung des Umwandlungssatzes oder Erhöhung des Rentenalters).
In diesem Zusammenhang gilt es weiter zu erwähnen, dass die Altersguthaben der aktiven Versicherten in den Jahren 2004 und 2005 als Sanierungsmassnahme mit einem Zinssatz von nur 1,5% (BVG-Mindestzinssatz 2,5%) verzinst wurden. Nachdem der Deckungsgrad wieder über der Grenze von 100% lag, musste der Zinssatz wieder angehoben werden, beziehungsweise die Altersguthaben der aktiven Versicherten dürfen nur dann unter dem BVG-Mindestzinssatz verzinst werden, wenn die Kasse ein Sanierungsfall ist. Die Erhöhung der Zinssätze auf den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2006 ist deshalb kein Privileg der aktiven Versicherten, sondern eine Behebung einer einseitigen Sanierungsmassnahme. Im Übrigen ist der Nachholbedarf der aktiven Versicherten grösser als derjenige der Rentnerinnen und Rentner, deren Ansprüche in jedem Fall gesichert sind.
Der Regierungsrat hat sich aus diesen Gründen und unter der Berücksichtigung, dass der Grosse Rat bereits in den Jahren 2002 und 2003 zwei Vorlagen abgelehnt hat, mit denen der Regierungsrat eine finanzielle Unterstützung der LUPK vorgeschlagen hatte, gegen einen freiwilligen finanziellen Beitrag des Kantons an einen Teuerungsausgleich auf den Renten der LUPK für die Jahre 2000 bis 2006 entschieden. Er ist aber überzeugt davon, dass die LUPK schon bald die nötigen Erträge erwirtschaften wird, um die Teuerungszulagen auf den Renten wieder ausrichten zu können.
Kontakt:
Regierungsrat Daniel Bühlmann
Auskunft erteilt:
Montag, 14. Mai 2007, 10.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: +41/41/228'55'46