Feuerbrand: Aprilwärme führt zu Extrembefall
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern müssen mindestens 5 bis 10 Hektaren Obstkulturen gerodet werden. Der Befall kam durch die warme Witterung während der Blüte zustande. Es handelt sich um den bisher wohl grössten Feuerbrandbefall im Kanton Luzern, wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) an einer Medienorientierung am Dienstag morgen in Eschenbach mitteilte.
In diesem Jahr waren die Bedingungen für Blüteninfektionen offensichtlich so gut wie noch nie. Während der Blüte war es mehrheitlich trocken, aber extrem warm. Die Witterung führte dazu, dass die Bakterien über die Blüten in die Pflanzen gelangen konnten. Dazu kommt, dass der milde Winter die Verbreitung und Entwicklung der Bakterien förderte. Der immer frühere Blühet und die immer wärmere Witterung während der Blüte fördern den Feuerbrand zusehends. So früh wie in diesem Jahr war der Stand der Vegetation Ende April noch nie. Der Vorsprung gegenüber dem Vorjahr beträgt rund drei Wochen, gegenüber einem so genannten Normaljahr vier Wochen.
Der Befall und der Schaden sind noch nicht absehbar. Bis heute steht fest, dass im Kanton Luzern mindestens 5 bis 10 Hektaren Obstkulturen (20'000 bis 30'000 Niederstammbäume) gerodet werden müssen. In Oberkirch (mindestens 2 Hektaren), in Grosswangen (mindestens 2.5 Hektaren) und in Eschenbach (mindestens 1 Hektare) sind Rodungen bereits eingeleitet worden. Mit weiteren Rodungsverfügungen ist zu rechnen. Befall an Obstkulturen wurde bereits festgestellt in den Gemeinden Dagmersellen, Nebikon, Willisau, Ettiswil, Nottwil, Neuenkirch, Buchrain, Emmen, Rain, Hochdorf, Hohenrain und Gelfingen.
Beim Hochstamm wurden noch wenig befallene Bäume gefunden. Allgemein ist dort der Befall eher später sichtbar. Nachdem im ersten Feuerbrandjahr 1995 die Schäden in den Obstkulturen gross waren - es mussten 8 Hektaren gerodet werden -, trat der Feuerbrand anschliessend vor allem auf Hochstammbäumen auf. 1998 verbreitete er sich auf den Mostbirnbäumen in den voralpinen Hügelzügen des Kantons Luzern. 2000 und 2005 waren starke Feuerbrandjahre. Total wurden in den vergangenen zwölf Jahren gegen 20'000 Hochstammbäume, mehrheitlich Gelbmöstler, gefällt. Daher kommt der plötzliche starke Befall in den Obstkulturen überraschend.
Feuerbrand ist meldepflichtig
Beim Auftreten von Feuerbrand ist eine Meldung Pflicht. Sie vereinfacht die Kontrolle. Sie liefert wertvolle Hinweise, wo gesucht werden soll. Der Feuerbrand ist relativ gut erkennbar. Bei starkem Befall sterben ganze Zweig- oder Astpartien ab. Die Blätter sind dunkelbraun, bleiben am Baum hängen und sind lederig. Weiter ist der Übergang zwischen gesundem und krankem Holz unklar, die Rinde rissig. Befallen werden können Äpfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Vogel- und Mehlbeere, Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Stranvaesia, Felsenbirne und Mispel. Selbst im Winter erkennt man befallene Bäume noch, da schwarze kleine Früchte und abgedorrte Blätter an den Bäumen hängen bleiben.
Jede Gemeinde verfügt über mindestens einen Feuerbrandkontrolleur. In Gebieten mit starkem Befall werden flächendeckende Kontrollen veranlasst. Diese betreffen Hochstammbäume, Waldränder, Hecken, Gärten und Parkanlagen. Die Obstanlagen werden durch das lawa selber überwacht. Für die Sanierung in den Siedlungsgebieten ist die Gemeinde zuständig, in der Landwirtschaft der Bewirtschafter.
Rodung hat sich bewährt
Die Bekämpfung des Feuerbrandes wird vom Bund geregelt. 40 Gemeinden im Kanton Luzern sind im Status der Befallszone. Dort steht nicht mehr die Tilgung sondern die Eindämmung im Vordergrund. Zur Erhaltung akzeptabler Produktionsbedingungen (Kernobst, Tafel- und Mostobst) und zum Schutz wertvoller Hochstammbestände hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) die Bekämpfung des Feuerbrands neu geregelt und per 1. April 2007 die Obstkulturen mit Einwilligung der Produzenten als Schutzobjekt definiert. Dies verlangt einen zusätzlichen Kontrollaufwand, ermöglicht aber weiterhin eine konsequente Sanierung wie bei Einzelherden und die Sicherstellung der Entschädigung bei einer Rodung.
Die Rodung stellt dazu die sicherste und bewährteste Methode dar. Der Rückschnitt bringt kaum Erfolg und ist bei Quitten, Birnen sowie Äpfeln mit starkem Befall aussichtslos. Bei unsachgemässem Rückschnitt wird die Krankheit weiter verbreitet. Werden befallene Bäume nicht gerodet, kann die Krankheit auf andere Obstgehölze, Zier- und Wildpflanzen übergehen.
Eine wirksame und unbedenkliche chemische Bekämpfung wird auch in den nächsten Jahren nicht zur Verfügung stehen. Seit Jahren werden verschiedenste Produkte auf ihre Wirkung getestet. Der diskutierte vorbeugende Einsatz von Antibiotika ist in der Schweiz nicht bewilligt. Der kontrollierte Einsatz in geschützten Obstkulturen wird in diesem Jahr wieder zum Thema werden, das Risiko ist aber nicht zu unterschätzen.
Kontakt:
Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Spezialkulturen
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