Staatskanzlei Luzern - Emmen: Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Stimmrechtsbeschwerde betreffend die Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 über die Teilabänderung des Zonenplans der Gemeinde Emmen; Aufhebung der Ortsbildschutzzone Kühneweg sowie Unterstellung der betroffenen Grundstücke unter die Gestaltungsplanpflicht abgewiesen. Die Abstimmung kann daher wie geplant durchgeführt werden.
Die Beschwerdeführer, Mieter der Chalets am Kühneweg, haben gegen die Berichterstattung zur bevorstehenden Abstimmung im EMMENMAIL", dem Publikationsorgan der Gemeinde Emmen, Beschwerde erhoben. Sie wenden sich gegen die darin enthaltene Aussage des FDP-Fraktionschefs, dass die Grundeigentümerin bei einem Nein Entschädigungsforderungen von mehreren Millionen Franken stellen würden. Sie haben verlangt, dass die Abstimmung verschoben wird und dass die Gemeinde vor einer neuen Abstimmung im EMMENMAIL" unmissverständlich darlegen müsse, dass im Falle eines Erhalts der Ortsbildschutzzone Kühneweg keine Entschädigungszahlungen zu leisten seien.
Abstimmungen sind nur dann zu verschieben, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen und diese vor der Abstimmung nicht mehr rechtzeitig behoben werden können. Das Gebot der Objektivität von Abstimmungsinformationen wird im EMMENMAIL" nicht verletzt. Aufgrund des Aufbaus und des Inhalts des Publikationsorgans musste es für die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und politisch interessierten Stimmberechtigten klar sein, dass es sich um Meinungen verschiedener Exponenten handelte, nicht aber um die Meinung des Gemeinderates.
Zudem musste es schon vor der Zustellung des "EMMENMAIL" aufgrund der Berichterstattung in den Zeitungen klar geworden sein, dass die Frage, ob bei einer Ablehnung der Vorlage Entschädigungsforderungen gestellt würden, politisch kontrovers diskutiert wird. Bei dieser Ausgangslage war der Gemeinderat nicht verpflichtet, auf die Aussage des FDP-Fraktionschefs zu reagieren. Es liegt daher kein Mangel vor, der die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten verletzt.
Kontakt:
Kathrin Graber, jur. Mitarbeiterin Amt für Gemeinden,
Tel. +41/41/228'51'41.