Grossratskommission befürwortet Dotationskapitalien für Spital und Psychiatrie
Luzern (ots)
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) stimmt der Festsetzung eines Dotationskapitals von 24 Mio. Franken in bar für das Luzerner Kantonsspital und eines Dotationskapitals von 6.2 Mio. Franken in bar für die Luzerner Psychiatrie einstimmig zu.
Mit der Annahme des Spitalgesetzes am 26. November 2006 durch das Luzerner Stimmvolk werden die kantonalen Spitäler ab 1. Januar 2008 zu zwei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem Luzerner Kantonsspital und der Luzerner Psychiatrie, zusammengefasst. Nach dem Spitalgesetz stellt der Kanton diesen Unternehmen je ein Dotationskapital zur Verfügung. Der Grosse Rat legt die Höhe des Dotationskapitals jedes Unternehmens auf den Zeitpunkt der Verselbständigung hin fest. Dem mit der Botschaft B 17 vom Regierungsrat gestellten Antrag, bare Dotationskapitalien von 24 Mio. Franken für das Luzerner Kantonsspital und von 6.2 Mio. Franken für die Luzerner Psychiatrie zur Verfügung zu stellen, ist die GASK an ihrer letzten Sitzung einstimmig gefolgt.
Die GASK (Vorsitz Yvette Estermann, SVP, Kriens) liess sich in der Beratung im Beisein von Regierungsrat Markus Dürr und Vertretern des Gesundheits- und Sozialdepartements insbesondere über die Berechnungsgrundsätze für die Festlegung der baren Dotationskapitalien wie auch über die Bewertung der Sacheinlagen innerhalb des Dotationskapitals informieren. Die Sacheinlagen an den Dotationskapitalien bilden jedoch nicht Gegenstand der Botschaft B 17 und werden per 31. Dezember 2007 durch den Regierungsrat mit der Eröffnungsbilanz bewertet.
Eingehend befasste sich die GASK mit der Frage, wie getätigte Rückstellungen im Übergang zur Verselbständigung der Luzerner Spitäler und Kliniken behandelt würden, insbesondere jene Rückstellung von 4.65 Mio. Franken aus der Fusion von Luzerner Kantonsspital und Luzerner Psychiatrie und wie sie im Dotationskapital berücksichtigt werde. Der GASK wurde vom Departement zudem die Möglichkeit eröffnet, in die Zahlen zum Umlaufvermögen und zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, welche zusammen die Grundlage zur Berechnung des Dotationskapitals in bar bilden, Einblick zu nehmen.
Die GASK stellt mit Befriedigung fest, dass die Dotationskapitalien keine A-fonds-perdu-Beiträge sind, sondern verzinsliche Kredite, welche die Liquidität der Betriebe sichern sollen, aber von diesen nicht beansprucht werden müssen oder auch nur zu einem Teil beansprucht werden könnten.
Die Beratung im Grossen Rat ist für die September-Session traktandiert.
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Yvette Estermann, Präsidentin GASK
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