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Luzern soll dem HarmoS-Konkordat beitreten

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern soll der interkantonalen
Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - dem
HarmoS-Konkordat - beitreten und damit auch für die Luzerner Schulen
national verbindliche Eckwerte im Bildungsbereich festlegen.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat in seiner Botschaft zum
HarmoS-Konkordat vor, der Vereinbarung beizutreten und damit
einheitliche Strukturen und Ziele, verbindliche Bildungsstandards,
bedarfsgerechte Tagesstrukturen sowie die Koordination des
Sprachenunterrichts zu erreichen.
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule, besser bekannt als "HarmoS-Konkordat", wurde
von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
am 14. Juni 2007 einstimmig verabschiedet. Nach der grossen
Zustimmung von Volk und Kantonen zu den neuen Bildungsartikeln in der
Bundesverfassung in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, sind die
Kantone nun verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich
national einheitlich zu regeln.
Das HarmoS-Konkordat erfüllt diese Vorgaben für die obligatorische
Schule. Es harmonisiert erstmals national die Dauer und die Ziele der
Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die
bisherigen nationalen Lösungen bezüglich Schuleintrittsalter und
Schulpflicht aktualisiert. Der Regierungsrat schreibt in seiner
Botschaft an den Grossen Rat, dass es für den Kanton Luzern sinnvoll
ist, dem Konkordat beizutreten, "da bereits heute mehrere der im
HarmoS-Konkordat geregelten Neuerungen in unserem Kanton im Rahmen
von Schulentwicklungsprojekten erprobt werden".
Keine zusätzlichen Projekte in Luzern notwendig
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule stellt einen wichtigen Meilenstein in der
interkantonalen Zusammenarbeit dar, hält der Regierungsrat in der
Botschaft fest. "Wir beurteilen das Konkordat als gutes und
geeignetes Instrument, um die Koordination der kantonalen
Volksschulsysteme weiter voranzutreiben. Damit können einerseits
Synergien bei der weiteren Entwicklung der Schulen genutzt,
andererseits aber auch Mobilitätshindernisse für die Familien und die
Schülerinnen und Schüler abgebaut werden".
Innerkantonal werden die Zielsetzungen des Konkordats in den
Teilzielen des Projekts "Schulen mit Zukunft" bearbeitet, sodass für
deren Umsetzung keine zusätzlichen Projekte notwendig sind. So werden
unter anderem die Lehrplanfragen, die Einführung einer neuen
Schuleingangsstufe sowie die Realisierung der schulergänzenden
Betreuungsangebote im Rahmen dieses Projekts bearbeitet.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb den Beitritt
zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule.

Kontakt:

Dr. Charles Vincent
Vorsteher Gruppe Volksschulen im Bildungs- und Kulturdepartement
erreichbar Montag, 29. Oktober 2007 von 12 bis 14 Uhr
Tel. +41/41/228'52'12

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