Tous Actualités
Suivre
Abonner Staatskanzlei Luzern

Staatskanzlei Luzern

Die Situation in der Sozialhilfe hat sich leicht entspannt

Luzern (ots)

8'909 Luzernerinnen und Luzerner beziehungsweise
2,5 Prozent der Kantonsbevölkerung haben im Jahr 2006
Sozialhilfeleistungen erhalten. Das sind 369 Personen oder 4 Prozent
weniger als im Vorjahr. Erwerbslosigkeit - häufig aufgrund fehlender
Berufsausbildung -oder ein zu geringes Erwerbseinkommen sind wichtige
Ursachen für einen Sozialhilfebezug. Die grössten Soziallasten im
Kanton tragen weiterhin grössere Agglomerationsgemeinden und die
Stadt Luzern. Das zeigen die von LUSTAT Statistik Luzern
präsentierten Ergebnisse der Schweizerischen Sozialhilfestatistik.
Die Sozialämter im Kanton Luzern gewährten im Jahr 2006 in 5'363
Fällen wirtschaftliche Sozialhilfe; das sind 0,4 Prozent weniger
Fälle als im Vorjahr. Die Zahl der unterstützten Personen sank sogar
um 4 Prozent auf 8'909. Somit erhielten 2,5 Prozent der
Gesamtbevölkerung (= Sozialhilfequote) eine finanzielle
Unterstützung. 2005, als die Zahl der unterstützten Personen - einem
längeren Trend folgend - noch um 6,1 Prozent gestiegen war, betrug
die Sozialhilfequote 2,6 Prozent.
Ein wichtiger Grund für die Entspannung in der Sozialhilfe ist der
konjunkturelle Aufschwung. Er hat die Lage auf dem Arbeitsmarkt
positiv beeinflusst und die Arbeitslosenzahlen reduziert. Dadurch
konnten auch wieder mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ihre
Erwerbssituation verbessern. In 32,1 Prozent der insgesamt 1'976
abgeschlossenen Fälle finanzierten die Bezügerinnen und Bezüger ihren
Lebensunterhalt wieder selber (2005: 28,9%). Demgegenüber löste noch
in 22,6 Prozent der Fälle (2005: 24,7%) eine Sozialversicherung wie
beispielsweise die Invalidenversicherung (IV) die Sozialhilfe ab. Bei
57,3 Prozent aller abgeschlossenen Fälle dauerte die Unterstützung
weniger lang als ein Jahr.
Mangelnde Arbeitsmarktintegration als wichtige Ursache für den
Sozialhilfebezug
Junge Erwachsene, die beruflich (noch) nicht integriert sind
beziehungsweise keinen oder erst einen ungenügenden Anspruch auf
Sozialversicherungsleistungen haben, sind überdurchschnittlich häufig
erwerbslos und damit auf Sozialhilfe angewiesen. 2006 erreichte die
Sozialhilfequote von jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige) im
Kanton Luzern mit 2,9 Prozent indes wieder das Niveau des Jahres
2004.
Während der Anteil der unterstützten jungen Erwachsenen leicht
sank und damit dem allgemeinen Trend folgte, stieg die
Sozialhilfequote der 56- bis 64-Jährigen, seit 2004 auf tiefem
Niveau, von 1,2 auf 1,6 Prozent. Diese meist allein lebenden Personen
sind neben ihrer (längeren) Erwerbslosigkeit oft auch mit
gesundheitlichen Problemen konfrontiert. Daher kann eine
restriktivere IV-Praxis die Chancen zusätzlich reduzieren, sich vor
Erreichen der AHV-Altersgrenze von der Sozialhilfe abzulösen, wie die
Anlayse der Abschlussgründe bei den 56- bis 64-Jährigen zeigt.
Fehlende Berufsausbildung erschwert berufliche Integration
Die Chancen einer beruflichen Integration und die Höhe des
Erwerbseinkommens hängen auch massgeblich von Ausbildung und Beruf
ab. Im Vergleich zu den Schweizerinnen und Schweizern ist das
Bildungsniveau der im Kanton Luzern lebenden ausländischen
Bevölkerung durchschnittlich tiefer. Ausländerinnen und Ausländer
geraten daher im Durchschnitt eher in eine finanzielle Notlage. Rund
68 Prozent der unterstützten Ausländerinnen und Ausländer im
erwerbsfähigen Alter (18- bis 64-Jährige) hatten keinen
nachobligatorischen Bildungsabschluss, bei den Schweizerinnen und
Schweizern waren es rund 45 Prozent.
Gemessen am jeweiligen Anteil im Kanton Luzern benötigt die
ausländische Bevölkerung insgesamt häufiger Sozialhilfe als die
schweizerische (Sozialhilfequoten: 5,4% versus 1,9%). Absolut
betrachtet beziehen indes doppelt so viele Schweizerinnen und
Schweizer Sozialhilfe wie Ausländerinnen und Ausländer.
Alleinerziehende mit Kindern benötigten am häufigsten Sozialhilfe
3 Prozent der privaten Haushalte im Kanton Luzern bezogen im Jahr
2006 Sozialhilfe (= Unterstützungsquote). Bei Haushalten von
Alleinerziehenden belief sich die Unterstützungsquote auf 18,9
Prozent; betroffen davon waren konkret 1'107 allein erziehende Mütter
und Väter. Aufgrund ihrer Erziehungspflichten können sie oft keiner
oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen, weshalb das
Erwerbseinkommen häufig nicht den ganzen Lebensunterhalt deckt. Da am
häufigsten Alleinerziehende und in geringerem Masse Paare mit Kindern
(Unterstützungsquote: 1%) Sozialhilfe beziehen, ist die
Sozialhilfequote bei Kindern und Jugendlichen mit 3,5 Prozent
überdurchschnittlich hoch. Eltern und Alleinerziehende von 2'857
Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahre erhielten im Jahr 2006
Sozialhilfeleistungen. Rund zwei Drittel der Kinder in
Privathaushalten leben mit einem allein erziehenden Elternteil
zusammen.
Die Mehrheit mit Zulagen und/oder Einkommensfreibeträgen
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat im Jahr
2005 die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der
Sozialhilfe revidiert und damit vermehrt Anreize zur Integration in
Arbeitswelt und Gesellschaft geschaffen. Zum einen wird eine
besondere Integrationsleistung seither mit Zulagen belohnt. Zum
andren kürzt man bei Erwerbstätigen die Sozialhilfeleistung nicht
mehr um das gesamte Erwerbseinkommen, sondern nur noch um einen Teil
davon; der Rest ist zur persönlichen Verfügung (=
Einkommensfreibetrag).
Im Jahr 2006 wurden 62 Prozent der nach revidierten
SKOS-Richtlinien unterstützten Privathaushalte mit Zulagen und/oder
Einkommensfreibeträgen belohnt. Unterstützte Familienhaushalte mit
Kindern waren häufiger erwerbstätig; ihnen wurde daher öfter ein
Einkommensfreibetrag gewährt als Paaren ohne Kindern oder
Alleinstehenden.
Mit der Grösse der Gemeinde wachsen ihre Soziallasten
Sowohl der interkantonale als auch der innerkantonale Vergleich
zeigt, dass die Soziallasten mit der Grösse der Kantone respektive
mit dem Grad der Verstädterung der Gemeinden wachsen. In den sechs
Gemeinden des Kantons Luzern mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und
Einwohnern erhielten im Jahr 2006 überdurchschnittliche 3,9 Prozent
der Bevölkerung Sozialhilfeleistungen; im Vergleich zu gleich grossen
Schweizer Gemeinden ist dieser Wert jedoch unterdurchschnittlich. Die
Situation in den sechs grössten Luzerner Gemeinden entwickelte sich
indes uneinheitlich: Nach einem deutlichen Wachstum 2004/2005
stabilisierte sich der Anteil der Unterstützten in Luzern und Littau
im Folgejahr auf hohem Niveau (4,0% bzw. 4,6%). In Emmen (4,2%) und
Horw (3,5%) sank die Sozialhilfequote dagegen um je 0,1
Prozentpunkte. Deutlicher zeigte sich die Entspannung in Ebikon und
Kriens: mit einer Reduktion von 0,3 Prozentpunkten auf 3,7
beziehungsweise 3,6 Prozent.
Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für
Statistik hat zum Ziel, gesamtschweizerische, kantonal und regional
vergleichbare Informationen zur Sozialhilfe zu liefern. Diese
Informationen bilden eine wichtige Grundlage für die Sozialpolitik
des Bundes und der Kantone. Im Einzelnen liefert die
Sozialhilfestatistik Informationen zu Bestand und Struktur der
Bedürftigen, zu deren Problemlage und zur Dynamik beziehungsweise
Dauer des Leistungsbezugs. Die jährliche Erhebung in den
Zentralschweizer Kantonen führt die zentrale Statistikstelle LUSTAT
im Auftrag des Bundesamtes für Statistik durch.
Sozialhilfequote
Die Sozialhilfequote ist definiert als Anteil der unterstützten
Personen an der ständigen Wohnbevölkerung gemäss ESPOP (definitive
Daten des Vorjahres).
Unterstützungsquote
Die Unterstützungsquote gemäss derzeit geltender Definition des
Bundesamtes für Statistik entspricht dem Anteil der
Fälle/Unterstützungseinheiten an den Privathaushalten
(zivilrechtlicher Wohnsitz) gemäss Eidgenössischer Volkszählung 2000.
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5356_LUSTAT_news_2007-11-06.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5356_LUSTAT_news_2007-11-06.pdf

Kontakt:

lic. phil. Edith Lang
wissenschaftliche Mitarbeiterin LUSTAT Statistik Luzern
Tel.: +41/41/228'66'01

lic. iur., lic. phil. Irmgard Dürmüller Kohler
Vorsteherin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79

Peter Erdösi
Leiter Sozialamt der Stadt Luzern
Tel.: +41/41/208'72'40

Erwin Arnold
Präsident Sozialvorsteher-Verband Luzern
Tel.: +41/41/444'20'40

Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
  • 05.11.2007 – 15:20

    Neue Regionalpolitik: Regierungsrat kämpft um mehr Mittel

    Luzern (ots) - Der Luzerner Regierungsrat ist mit der provisorischen Zuteilung der finanziellen Mittel für den Kanton Luzern in der Neuen Regionalpolitik (NRP) nicht einverstanden. In einem Schreiben an Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, fordert er deutlich höhere Beiträge. Der Bund will die verlangten ...

  • 05.11.2007 – 09:44

    Die Wirtschaft von morgen ist auf die Töchter von heute angewiesen

    Luzern (ots) - Immer mehr Firmen nehmen Familienfreundlichkeit in ihr Leitbild auf. Denn die Zeichen sind deutlich: Die Wirtschaft braucht Frauen, auch die Mütter unter ihnen. Die Mütter wiederum benötigen für eine höhere Erwerbsbeteiligung die Unterstützung ihrer Partner in Haushalt und Kinderbetreuung. Am Nationalen Tochtertag am 8. November werden tausende Mädchen für eine zukunftsorientierte Berufswahl und ...

  • 05.11.2007 – 09:10

    Kantonale Mittelschule Seetal: Rektor Thomas Hagmann geht in Pension

    Luzern (ots) - Der Rektor der kantonalen Mittelschule Seetal (KM Seetal) Thomas Hagmann(Jg. 46) tritt per Ende Schuljahr 07/08 von seinem Amt als Rektor zurück und geht in Pension. Thomas Hagmann war seit 2001 in dieser Funktion tätig und hat in dieser Zeit insbesondere die Zusammenführung der damaligen beiden Mittelschulen Hitzkirch und Hochdorf zur KM Seetal ...