Initiative "Weg vom Öl": Regierungsrat verfolgt gleiches Ziel mit Gegenvorschlag
Luzern (ots)
Der Regierungsrat unterstützt das Ziel der Initiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien!" und nimmt die Stossrichtung des Volksbegehrens in einem Gegenvorschlag auf. Die Ablehnung der Initiative empfiehlt er, weil deren Text die Umsetzung von Massnahmen des Bundes nicht einbezieht.
Die Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien!" wurde am 19. Oktober 2006 vom Grünen Bündnis (heute: Grüne Luzern) mit 5355 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt in der Form der allgemeinen Anregung, dass der Kanton Luzern den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf dem Kantonsgebiet bis zum Jahr 2030 verdoppelt. Dieses Ziel ist nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten erreichbar, wenn einerseits die erneuerbaren Energien massiv gefördert werden und andererseits der Verbrauch an nicht erneuerbaren Energien markant gedrosselt wird.
Der Regierungsrat stellt sich in seiner Botschaft an den Grossen Rat hinter das Ziel der Initiative, macht aber darauf aufmerksam, dass der Kanton Luzern den Marktanteil der erneuerbaren Energien nur zu einem geringen Teil beeinflussen kann. Als wesentliche Impulsgeber bezeichnet er den Energiemarkt mit seinen Preissignalen sowie den Bund mit seiner Anreiz- und Lenkungsstrategie. Das Ziel der Initiative kann nach Überzeugung des Regierungsrates nur bei gleichzeitiger Umsetzung von Massnahmen des Bundes erreicht werden. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat die zu eng formulierte Initiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien!" abzulehnen und unterbreitet ihm einen Gegenvorschlag, der die Stossrichtung der Initiative aufnimmt, jedoch eine realistische Umsetzung vorsieht.
Vorgeschlagen wird eine programmatische Norm im Energiegesetz, welche die Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf dem Kantonsgebiet bis zum Jahr 2030 mit und in Abhängigkeit von den Massnahmen des Bundes als Ziel des Kantons festschreibt. Die im Einflussbereich des Kantons liegenden Massnahmen sollen in einem Energiekonzept konkretisiert werden, das auf dem vom Grossen Rat im Jahr 2006 zustimmend zur Kenntnis genommenen Planungsbericht über die Energiepolitik des Kantons Luzern basiert. Das Energiekonzept wird die Art der Massnahmen, die Ziele und Indikatoren auf der Leistungs- und Wirkungsebene, die zeitliche Planung und die Prioritäten, die Federführung und Koordination, die Kosten für den Kanton sowie das Monitoring und die Erfolgskontrolle enthalten. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen setzt der Kanton Luzern auf vier Schwerpunkte:
- die energetische Verbesserung der Gebäude, - die stärkere Nutzung von Holzenergie zur Wärme- und Stromerzeugung, - die Förderung von Biogas zur Wärme-, Strom- und Gaserzeugung, - Kommunikation, Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Vollzug.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes und dem Erlass eines Energiekonzepts kann künftig flexibel auf neue Entwicklungen im Energiebereich reagiert werden, ohne dass jeweils eine Änderung des Energiegesetzes erforderlich ist.
Hinweis an die Medien: Bitte beachten Sie eine Sperrfrist bis und mit heute Mittwoch, 7. November 2007, 24.00 Uhr.
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
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