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Initiative "Weg vom Öl": Regierungsrat verfolgt gleiches Ziel mit Gegenvorschlag

Luzern (ots)

Der Regierungsrat unterstützt das Ziel der
Initiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien!" und nimmt die
Stossrichtung des Volksbegehrens in einem Gegenvorschlag auf. Die
Ablehnung der Initiative empfiehlt er, weil deren Text die Umsetzung
von Massnahmen des Bundes nicht einbezieht.
Die Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien!"
wurde am 19. Oktober 2006 vom Grünen Bündnis (heute: Grüne Luzern)
mit 5355 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt
in der Form der allgemeinen Anregung, dass der Kanton Luzern den
Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf dem
Kantonsgebiet bis zum Jahr 2030 verdoppelt. Dieses Ziel ist nach
Ansicht der Initiantinnen und Initianten erreichbar, wenn einerseits
die erneuerbaren Energien massiv gefördert werden und andererseits
der Verbrauch an nicht erneuerbaren Energien markant gedrosselt wird.
Der Regierungsrat stellt sich in seiner Botschaft an den Grossen
Rat hinter das Ziel der Initiative, macht aber darauf aufmerksam,
dass der Kanton Luzern den Marktanteil der erneuerbaren Energien nur
zu einem geringen Teil beeinflussen kann. Als wesentliche Impulsgeber
bezeichnet er den Energiemarkt mit seinen Preissignalen sowie den
Bund mit seiner Anreiz- und Lenkungsstrategie. Das Ziel der
Initiative kann nach Überzeugung des Regierungsrates nur bei
gleichzeitiger Umsetzung von Massnahmen des Bundes erreicht werden.
Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat die zu eng
formulierte Initiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien!"
abzulehnen und unterbreitet ihm einen Gegenvorschlag, der die
Stossrichtung der Initiative aufnimmt, jedoch eine realistische
Umsetzung vorsieht.
Vorgeschlagen wird eine programmatische Norm im Energiegesetz,
welche die Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am
Gesamtverbrauch auf dem Kantonsgebiet bis zum Jahr 2030 mit und in
Abhängigkeit von den Massnahmen des Bundes als Ziel des Kantons
festschreibt. Die im Einflussbereich des Kantons liegenden Massnahmen
sollen in einem Energiekonzept konkretisiert werden, das auf dem vom
Grossen Rat im Jahr 2006 zustimmend zur Kenntnis genommenen
Planungsbericht über die Energiepolitik des Kantons Luzern basiert.
Das Energiekonzept wird die Art der Massnahmen, die Ziele und
Indikatoren auf der Leistungs- und Wirkungsebene, die zeitliche
Planung und die Prioritäten, die Federführung und Koordination, die
Kosten für den Kanton sowie das Monitoring und die Erfolgskontrolle
enthalten. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen setzt der Kanton
Luzern auf vier Schwerpunkte:
- die energetische Verbesserung der Gebäude,
   - die stärkere Nutzung von Holzenergie zur Wärme- und
     Stromerzeugung,
   - die Förderung von Biogas zur Wärme-, Strom- und Gaserzeugung,
   - Kommunikation, Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung
     sowie Vollzug.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes und dem
Erlass eines Energiekonzepts kann künftig flexibel auf neue
Entwicklungen im Energiebereich reagiert werden, ohne dass jeweils
eine Änderung des Energiegesetzes erforderlich ist.
Hinweis an die Medien: Bitte beachten Sie eine Sperrfrist bis und mit
heute Mittwoch, 7. November 2007, 24.00 Uhr.

Kontakt:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'51'55

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