Massnahmen gegen Feuerbrand 2008 im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern sind die Vorbereitungen für einen gesetzeskonformen Streptomycineinsatz getroffen worden. Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ist sichergestellt, falls erstmals und eingeschränkt Antibiotika zum Einsatz gelangen. Wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mitteilt, wird die Anwendung von Streptomycin nur erlaubt, wenn entsprechende Wetter- und Infektionsbedingungen herrschen.
Im Jahr 2007 wütete der Feuerband im Kanton Luzern so schlimm wie noch nie. Rund 25 Hektaren Obstkulturen mussten gerodet werden. Ausserhalb der Obstkulturen waren rund 20'000 Hochstamm-Obstbäume, 2'200 Weissdorn, 700 andere Zier- und Wildsträucher und 35'000 Quadratmeter Bodendecker-Cotoneaster vom Feuerbrand betroffen. Der starke und flächendeckende Feuerbrandbefall 2007 hat Einfluss auf die Bekämpfung im Jahr 2008. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat per 1. April 2008 den gesamten Kanton Luzern gemäss Beschluss des Regierungsrates der sogenannten Befallszone zugeordnet. Das heisst, dass die Tilgung der Pflanzenkrankheit nicht mehr im Vordergrund steht. Der Feuerbrand soll jedoch durch geeignete Massnahmen eingedämmt werden.
Schutzobjekte werden ausgeschieden
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) forderte rund 1100 Landwirte auf, ihre Hochstamm-Obstgärten, Erwerbsobstanlagen und Baumschulen mit je einem Umfeld von etwa 500 Metern als Schutzobjekte anzumelden. Als Schutzobjekte können Obstkulturen ab einer Mindestfläche von 40 Aren und geschlossene Hochstamm-Obstbestände von mindestens 50 Bäumen anerkannt werden. In den Schutzobjekten wird auch in Zukunft eine konsequente Bekämpfungsstrategie verfolgt. Abfindungen oder Sanierungsentschädigungen werden bei Bedarf nur noch für die anerkannten Schutzobjekte ausbezahlt. Damit wird eine Gleichbehandlung von Erwerbsobstkulturen und gepflegten Hochstammbeständen erreicht.
Strenge Auflagen für den Streptomycin-Einsatz
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat den Einsatz des Antibiotikums Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands für 2008 bewilligt. Der Einsatz ist an strenge Auflagen gebunden. Streptomycin darf nicht bei Hochstammbäumen angewendet werden. Im Kanton Luzern wurden 110 Kernobstproduzenten durch lawa auf einen möglichen Streptomycin-Einsatz aufmerksam gemacht. 74 Produzenten haben ein Gesuch eingereicht. Davon bekamen 71 Produzenten mit einer Gesamtfläche von 150 Hektaren in 34 Gemeinden einen Berechtigungsschein für den Bezug von Streptomycin. An obligatorischen Informationsveranstaltungen befassen sich die potenziellen Anwender mit den erforderlichen Vorsichtsmassnahmen. Der endgültige Freigabeentscheid erfolgt durch lawa nach Rücksprache mit der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil. Er wird erst während der Blüte und bei hoher Infektionsgefahr gefällt. Streptomycin darf nur zu Tageszeiten ausserhalb des Bienenflugs, zwischen 19.00 und 09.00 Uhr, gespritzt werden. Di e Obstproduzenten können maximal drei Behandlungen pro Parzelle durchführen.
Einwandfreie Honigqualität wird sichergestellt
lawa hat sämtliche Bienenhaltungsstandorte im Kanton Luzern im geografischen Informationssystem erfasst. Die von einem möglichen Streptomycineinsatz in benachbarten Kernobstparzellen betroffenen Imkerinnen und Imker erhalten diese Woche von der Dienststelle lawa Bescheid. Sollte es zu einem Einsatz kommen, so wird bei sämtlichen Bienenstandorten im Umkreis von drei Kilometern der Honig analysiert. Die Kosten für die Analyse trägt der Kanton Luzern. Ist der Toleranzwert von 0.01 mg Streptomycinsulfat pro Kilogramm Honig überschritten, so wird der Honig eingesammelt und vernichtet. Der Schweizerische Obstverband entschädigt die Imkerinnen und Imker für den entstandenen Verlust.
Kontakt:
Thomas Meyer, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa),
Abteilung Landwirtschaft
Tel.: +41/41/925'10'31
E-Mail: thomas.meyer@lu.ch