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KORRIGIERTE FASSUNG: Kommission für Erziehung und Bildung unterstützt HarmoS - Konkordat

Luzern (ots)

Die Kommission für Erziehung und Bildung (KEB) des
Kantons Luzern steht vollumfänglich hinter dem wichtigen
Bildungsprojekt HarmoS, das im Grundsatz bereits im Mai 2006 vom
Schweizerischen Stimmvolk (Zustimmung zum Bildungsartikel)
unterstützt wurde und lehnt das Referendum klar ab.
Viele Leute können nicht verstehen, dass in Zukunft bereits
vierjährige Kinder "eingeschult" würden. HarmoS lässt sich aber nicht
auf die Frage des Schuleintritts reduzieren. Den Begriff "Einschulung
mit vier Jahren" erachtet die KEB "als nicht zutreffend, da sich die
so genannte "Einschulung" auch zukünftig nicht gross vom heutigen
Kindergarten unterscheiden wird". In begründeten Fällen kann auf
Antrag der Eltern die Einschulung nach wie vor verschoben werden.
Zudem weist die Kommission darauf hin, dass HarmoS nicht mit der
Einführung der Basisstufe gleich zu setzen ist.
Im Zentrum stehen für die KEB die vielen Vorteile des Projektes
HarmoS wie: einheitliche Strukturen, einheitliche Lehrpläne,
Qualitätssicherung und -entwicklung der Schule aufgrund einheitlicher
Bildungsstandards sowie die Koordination des Sprachenunterrichtes.
Ziel ist es dabei, die Schülerinnen und Schüler optimal zu bilden,
die Qualität der Schule weiter auszubauen und die Mobilität (z.B. bei
Umzug in einen anderen Kanton) deutlich zu erleichtern. Weiter geht
es um die Chancengleichheit aller Kinder, z.B. durch eine frühe
sprachliche Förderung, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
"Bestmögliche Förderung der Kinder" als Ziel
Mit einer Ablehnung des HarmoS-Konkordats würde die überaus klare
Zustimmung des Schweizer Volkes und damit auch der Luzerner
Stimmbürgerinnen und -bürger vom 21. Mai 2006 zum Bildungsartikel in
der Bundesverfassung übergangen.
Die KEB ruft die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, zum
HarmoS-Konkordat Ja zu sagen: "HarmoS ist ein gut durchdachtes
Projekt, das unsere Kinder bestmöglich fördern will und die dringend
notwendige Koordination unseres Schulwesens in der Schweiz
ermöglichen wird".
Kästchen:
Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen (KEB) Die Kommission
für Erziehungs- und Bildungsfragen KEB berät den Regierungsrat und
das Bildungs- und Kulturdepartement BKD im gesamten Bereich der
Erziehungs- und Bildungswesens. Sie stellt Anträge an das BKD und den
Regierungsrat zu wesentlichen Themen aus dem Bereiche des Erziehungs-
und Bildungswesens und bearbeitet Aufträge. Der Leistungsauftrag der
Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen (KEB) ist im Gesetz
über die Volksschulbildung definiert.

Kontakt:

Kommission für Erziehung und Bildung KEB des Kantons Luzern
Erich Hangartner, Präsident, CFO Schurter Holding AG
Tel.: +41/41/369'32'36 von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

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