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Staatskanzlei Luzern

Förderprogramm zur effizienten Stickstoffnutzung beschlossen

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern wird neu das Ausbringen von Gülle
mit Schleppschlauch und einen reduzierten Stickstoffeinsatz
finanziell entschädigen. Gestützt auf den Teilplan Ammoniak des
Lufthygienischen Massnahmenplans tritt per 1. Januar 2009 das
Förderprogramm zur effizienten Stickstoffnutzung in Kraft. Den
Grossteil der Kosten des auf sechs Jahre beschränkten Programms
übernimmt der Bund.
Die Ammoniak-Emissionen der Luzerner Landwirtschaft sind im
landesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Der Regierungsrat
des Kantons Luzern hat deshalb im Frühjahr 2007 den Teilplan Ammoniak
des Lufthygienischen Massnahmenplans in Kraft gesetzt. Darin ist auch
eine Massnahme enthalten, die eine effizientere Stickstoffnutzung in
der Landwirtschaft mit einem Anreizsystem fördern soll. Der Bund hat
in der Zwischenzeit mit dem Programm nachhaltige Nutzung natürlicher
Ressourcen, die rechtlichen Vorraussetzungen geschaffen, damit eine
Mitfinanzierung möglich ist. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der
Dienststelle Landwirtschaft und Wald mit Vertretern des Luzerner
Bäuerinnen- und Bauernverbandes, der Branchenorganisationen der
Schweine- und Geflügelhalter, der landwirtschaftlichen Schulen sowie
der Dienststelle Umwelt und Energie haben in der Zwischenzeit ein
Förderprogramm entwickelt, das kantonsintern verabschiedet und nun
beim Bund zur Genehmigung eingereicht werden soll. Bei der
Entwicklung war auch AGRIDEA Lindau beteiligt, die bereits für den
Kanton Thurgau ein ähnliches Programm begleitet hat.
Das Förderprogramm mit dem Titel "Ressourcenprojekt Stickstoff
Luzern" ist auf sechs Jahre beschränkt und verursacht Kosten von
insgesamt 26 Mio. Franken. Daran zahlt der Bund 80%. Ziel des
Programms ist es, kantonsweit Anreize zu schaffen, um die
Stickstoff-Effizienz zu erhöhen. Einerseits sollen bei der
Ausbringung weniger Stickstoffverluste entstehen. Dazu wird die
Ausbringung von Gülle mit Schleppschlauch mit 25 Franken pro Hektare
und Gabe entschädigt, maximal 100 Franken pro Hektare und Jahr. Mit
diesem Vorgehen können auch die Geruchsemissionen stark reduziert
werden. Anderseits soll auch die Effizienz des Stickstoffeinsatzes
gesteigert werden, damit ein höherer Anteil des eingesetzten
Stickstoffs in Produkten erscheint und weniger Verluste auftreten.
Beim reduzierten Stickstoffeinsatz wird jedes eingesparte Kilogramm
Stickstoff mit acht Franken entschädigt. Es wird davon ausgegangen,
dass diese Reduktion des Stickstoff-Einsatzes weitgehend über die
Verminderung des Mineraldüngereinsatzes erfolgt. Die steigenden
Energiepreise helfen dabei, weil für die Produktion von Stickstoff
sehr viel Energie aufgewendet werden muss. Hofdünger wird damit
gegenüber Mineraldüngern wieder attraktiver. Diese zweite Massnahme
soll auch Betrieben in Hanglage, die den Schleppschlauch nicht
einsetzen können, die Möglichkeit geben, sich am Programm zu
beteiligen. Sie können z.B. durch Verdünnen der Gülle und durch die
Wahl des richtigen Zeitpunktes für den Gülleeinsatz ihre
Stickstoff-Effizienz verbessern.
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und die beiden Massnahmen
sind miteinander kombinierbar. Die Aufteilung der Kosten auf die
beiden Massnahmen ergibt sich aus der Beteiligung der Betriebe. Bei
der Massnahme Schleppschlauch wird mit einer Beteiligung von rund 60%
und beim reduzierten Stickstoff-Einsatz mit 45% gerechnet.
Nach Ablauf der Projektdauer von sechs Jahren muss die erreichte
Wirkung entschädigungslos aufrechterhalten werden. Betriebsleiter,
die sich mit den Vorteilen des Schleppschlauchverteilers vertraut
gemacht haben, werden diese Massnahme weiterführen. Auch beim
reduzierten Stickstoffeinsatz wird mit einem gewissen
Gewöhnungseffekt gerechnet, der langfristig anhält. Mit den
vorgeschlagenen Massnahmen können die Ammoniakemissionen im Kanton
Luzern um durchschnittlich 15% reduziert werden.

Kontakt:

Josef Blum, Abteilungsleiter Landwirtschaft
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel.: +41/41/925'10'51

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