Öffentliches Register über kantonale Datensammlungen
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern veröffentlicht ab sofort das Register über seine Datensammlungen im Internet. Das Register ist - im Gegensatz zur alten Version von 1999 - elektronisch verfügbar und im Internet für jedermann unter www.registerdatensammlungen.lu.ch zugänglich. Im komplett überarbeiteten Register werden alle Datensammlungen aufgelistet, welche die Dienststellen und die Gerichte im Kanton Luzern führen. Die neunmonatigen Projektarbeiten standen unter Leitung des kantonalen Datenschutzbeautragten. Gleichzeitig stellte er am heutigen Medienanlass ein Vademecum zum Datenschutz vor.
Das kantonale Gesetz über den Schutz von Personendaten (SRL 38, nachfolgend DSG-LU) enthält in § 14 die Pflicht des Kantons, ein Register über seine Datensammlungen zu führen. Gemäss § 23 Abs. 2 DSG-LU ist es Aufgabe des kantonalen Datenschutzbeauftragten, dieses kantonale Register zu führen und zu unterhalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde der Datenschutzbeauftragte durch die Dienststellen im Kanton unterstützt.
Die letzte Aktualisierung des Registers der Datensammlung wurde im Jahr 1999 durchgeführt. Die Papierform des Registers erschwerte zudem eine Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit. Aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit hat der Datenschutzbeauftragte im Kanton Luzern jetzt eine elektronische Lösung erarbeitet. Damit wird es den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, das Register von jedem Computer mit Internetzugang aus einzusehen.
Ab Herbst 2007 wurden die Datensammlungen vollständig überarbeitet und durch jede einzelne Dienstelle auf aktuellen Stand gebracht. Abschluss fand das Projekt Mitte Juni 2008.
Verantwortung wahrnehmen - Bürgerrechte geltend machen
Das Register der Datensammlungen ist ein Instrument, welches der kantonalen Verwaltung ermöglicht, ihre Verantwortung im Bereich des Datenschutzes besser wahrzunehmen und das den betroffenen Personen gleichzeitig erleichtert, ihre Rechte geltend zu machen.
Inhaltlich finden sich im Register u.a. Angaben über den Inhaber der Datensammlung, den Titel, den Zweck, die regelmässigen Datenempfänger und die Art der Daten, welche von der jeweiligen Dienststelle gespeichert wird (Name, Adresse, Zivilstand, AHV-Nummer usw.).
Das Register ermöglicht jedoch keinen Zugriff auf die Daten der Datensammlungen selbst, insbesondere enthält es keine Angaben zu identifizierbaren Personen. Um einen Auszug aus der Datensammlung zu erhalten, müssen sich Interessierte an die im Register aufgeführte verantwortliche Organisationseinheit wenden (Auskunftsrecht gemäss § 15 Datenschutzgesetz des Kantons Luzern). In Zukunft wird eine periodische Vollaktualisierung des Registers stattfinden.
Vademecum zum Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern stellte am Medienanlass gleichzeitig ein Vademecum zum Datenschutz für die öffentlichen Stellen im Kanton vor. Es führt die Dienststellen im Kanton Luzern sowie weitere Interessierte in den Datenschutz ein und stellt anhand von Beispielen aus der Praxis Falllösungen vor. Weiter werden im Vademecum die einschlägigen Rechtsquellen vorgestellt, die fachspezifischen Begriffe erläutert, Grundprinzipien des Datenschutzes erklärt und es setzt sich mit den allgemeinen Bestimmungen im Bereich Datenschutz auseinander. Um als Leitfaden im Alltag zu dienen, werden Praxisbeispiele aus den Bereichen Gemeinde, Schule, Polizei, Gesundheit, Informatik, Arbeitsplatz aufgeführt. Schliesslich sind im Vademecum auch die einschlägigen Gesetze wie das Datenschutzgesetz abgedruckt, weitere Verordnungen und Reglemente sind auszugsweise aufgeführt. Die vollständigen Erlasstexte können in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern (www.lu.ch/rechtssammlung) eingesehen werden.
Bezugsquelle für das Vademecum Datenschutz:
Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern Bahnhofstrasse 15 Postfach 4168 6002 Luzern (Preis CHF 30.-)
Kontakt:
Dr. Amédéo Wermelinger
Kantonaler Datenschutzbeaftragter
Mobile: +41/79/506'46'29
E-Mail: amedeo.wermelinger@lu.ch
Internet: www.datenschutz.lu.ch