Regierungsrat unterbreitet Gegenvorschlag zur Musikschulinitiative
Luzern (ots)
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz" vor und nimmt damit die wichtigsten Anliegen der Initianten sowie dem Verband Luzerner Gemeinden in die neue Regelung auf.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz". Der Regierungsrat hatte dem damaligen Grossen Rat im Februar 2007 beantragt, die im Jahre 2006 eingereichte Volksinitiative abzulehnen, da eine Annahme für den Kanton jährliche Kosten von 17,5 Millionen Franken zur Folge hätte. Der Grosse Rat hatte im Juni 2007 beschlossen, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der ein einfaches, kostengünstiges, jedoch wirksames Qualitätssteuerungssystem für die Musikschulen enthält und die Anstellungsbedingungen und den Amtsauftrag der Musikschullehrpersonen regelt. Die vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG) verabschiedeten Empfehlungen für die Musikschulen der Gemeinden sollten dabei berücksichtigt werden.
Der Gegenvorschlag des Regierungsrates enthält folgende Elemente: Die Musikschulen der Gemeinden werden im Gesetz über die Volksschulbildung als obligatorische Gemeindeaufgabe verankert. Die Musikschulen stellen ihre Lehrpersonen gemäss den kantonalen Vorgaben an. Die Musikschulen verfügen, um Kantonsbeiträge zu erhalten, über bestimmte vom Kanton vorgegebene Führungs- und Qualitätssicherungsinstrumente. Der Kanton unterstützt die Gemeinden und Musikschulen bei der Ausarbeitung der Führungs- und Qualitätssicherungsinstrumente, beaufsichtigt deren Umsetzung und ist verantwortlich für die Weiterbildung der Musikschullehrpersonen. Im Weiteren richtet er wieder Pro-Kopf-Beiträge an die Lernenden der Musikschulen im Umfang von rund 3,5 Millionen Franken aus. Dies entspricht in etwa dem Betrag, wie er bis Ende 2004 ausgerichtet wurde. Die Ausrichtung dieser Pro-Kopf-Beiträge ist an die Erfüllung der Qualitätsvorgaben gebunden. Zur Koordination der kantonalen Aufgaben und zur Begleitung der Qualitätssicherungsaufgaben der Gemeinden wird wieder eine kantonale Musikschulkommission eingesetzt, welche paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der Gemeinden besteht.
Diese vorgeschlagene Lösung gewährleistet die Qualitätssicherung und -entwicklung bei den Musikschulen. Sie stellt sicher, dass der gute Stand der meisten Musikschulen gehalten und weiterentwickelt werden kann. Die Bearbeitung der aufgeführten Fragen durch den Kanton bringt auch eine gewisse Koordination und entlastet die zum Teil kleinen Musikschulen von aufwendigen Eigenentwicklungen. Die Vorgaben zur Anstellung der Musikschullehrpersonen sorgen zudem für die Einhaltung gewisser Normen bei der Anstellung, ohne dass die gesamten Anstellungsregelungen kantonalisiert werden müssten. Den Gemeinden bleibt genügend Spielraum für eine situationsgerechte Ausgestaltung ihrer Musikschulen.
Kontakt:
Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
erreichbar heute Montag, 30. Juni von 11 bis 12 Uhr
Tel.: +41/41/228'52'03
Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
erreichbar heute Montag, 30. Juni 2008 von 12 bis 14 Uhr
Tel.: +41/41/228'52'12