Bundesgericht gibt der Luzerner Regierung und dem Kantonsrat Recht
Luzern (ots)
Der Grundsatz der Einheit der Materie sei durch die Abstimmungsvorlage betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren, über die am 8. Februar 2009 abgestimmt wird, nicht verletzt. Das hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 21. Januar 2009 festgehalten.
Der Luzerner Regierungsrat und auch der Kantonsrat haben die verschiedenen Massnahmen deshalb in einer Vorlage zusammengefasst, weil sie einen gemeinsamen Zweck darin sehen: den öffentlichen Raum durch Repression sicherer und sauberer zu machen. Das "Bündnis Luzern für Alle!" hat dadurch den Grundsatz der Einheit der Materie als verletzt angesehen und beim Bundesgericht Stimmrechtsbeschwerde erhoben.
Der Grundsatz der Einheit der Materie ist in der Bundesverfassung festgehalten und ist bei allen Vorlagen zu beachten, die den Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreitet werden. Mehrere Sachfragen dürfen nur dann in einer Vorlage vereint werden, wenn ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen diesen Fragen besteht. Der sachliche Zusammenhang kann sich beispielsweise aus einem gemeinsamen Zweck ergeben.
Unbestritten war, dass die Vorlage auf unterschiedliche parlamentarische Vorstösse zurückgeht, welche der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat zusammenfasste. Nach dem Bundesgericht ist ein solches Vorgehen nicht ungewöhnlich. Weiter hält es fest, dass die verschiedenen Massnahmen im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen und insoweit einen sachlichen inneren Zusammenhang aufweisen.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Tel.: +41/41/228'59'11 (13.00 - 13.45 Uhr)
Reto Ruhstaller, Rechtsdienst JSD
Tel.: +41/41/228'59'22