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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern unterstützt Wiedereingliederung ausgesteuerter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. März
2009 beschlossen, dass in den Jahren 2009 bis 2012 der
Arbeitslosenhilfsfonds erstmals wieder seit dem Jahr 1995 geäufnet
werden soll.
Der Arbeitslosenhilfsfonds soll primär der Finanzierung von
Massnahmen des Kantons und der Gemeinden für die Integration
ausgesteuerter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten
Arbeitsmarkt dienen. Er unterstützt die "Arbeitsgruppe Finanzierung
von Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose (AFIMAA)"
und das "Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH)". Die AFIMAA
finanziert damit zu einem Viertel 94 Arbeitsintegrationsplätze (AIP)
ausschliesslich für ausgesteuerte Personen in Programmen der Caritas,
des SAH, des Ateliers für Frauen und des Vereins "The Büez". Das SAH
unterstützt mit den Geldern des Arbeitslosenhilfsfonds zu einem guten
Drittel die Infozentren Luzern und Sursee für Stellensuchende und
ausgesteuerte Personen.
Der Arbeitslosenhilfsfonds wird in erster Linie durch Beiträge der
Arbeitgeberschaft geäufnet. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen im Kanton Luzern
steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb führen, sowie die
öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Beitragspflichtige
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Jahren
2009 bis 2012 pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und Monat 1 Franken
zu entrichten. Die Beiträge werden von der kantonalen Dienststelle
Wirtschaft und Arbeit (wira) erhoben.

Kontakt:

Markus Dürr, Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch

Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel.: +41/41/228'61'71
E-Mail: hans.hofstetter@lu.ch

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