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Amtsgericht Hochdorf: Konkursaufschubverfahren für die Nexis Fibers AG durch Nachlassverfahren abgelöst

Luzern (ots)

Ende Oktober 2008 hat der Verwaltungsrat der Nexis
Fibers AG, Emmen (vormals Viscosuisse) beim Amtsgerichtspräsidenten I
von Hochdorf die Bilanz deponiert. Mit Entscheid vom 3. November 2008
bewilligte der Gerichtspräsident auf Antrag einer Gläubigergruppe
einen provisorischen Konkursaufschub bis zum 13. November 2008. Am
13. November 2008 wurde der Nexis Fibers AG ein definitiver
Konkursaufschub für die Dauer von vier Monaten bewilligt. Ziel war
die Sanierung der Nexis Fibers AG inkl. ihrer Betriebsstandorte.
Gemäss Abschlussbericht der eingesetzten Sachwalterin konnte die
im Konkursaufschubverfahren angestrebte Sanierung der Nexis Fibers
AG durch einen Gesamtverkauf der Unternehmung mit all ihren
Betriebsstandorten innert Frist nicht realisiert werden. Es haben
sich jedoch mögliche Käufer für einzelne Produktionszweige gefunden,
weshalb das Konkursaufschubverfahren auf Antrag der Nexis Fibers AG
durch ein Nachlassverfahren ergänzt bzw. abgelöst wird. Mit heutigem
Entscheid des Amtsgerichtspräsidenten I von Hochdorf wird eine
Nachlassstundung von 6 Monaten bewilligt, der Konkursentscheid
entsprechend ausgesetzt und die bisherige Sachwalterin, die Transliq
AG, auch für das Nachlassverfahren eingesetzt. Die Nexis Fibers AG
wird grundsätzlich ermächtigt, während der Nachlassstundung unter
Mitwirkung der Sachwalterin und mit richterlicher Zustimmung
Betriebsteile oder einzelne Aktiven zu verkaufen.

Kontakt:

Dr. Karl Meier
Amtsgerichtspräsident I von Hochdorf
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Tel.: +41/41/910'30'77

Marcel Jenni
Leiter Personal & Kommunikation, Nexis Fibers AG
ab 15.30 Uhr
Tel.: +41/41/267'88'85

Sachwalter Kurt Stöckli, Transliq AG Bern
von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mobile: +41/79/776'95'51

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