Pflanzverbot für Feuerbrandwirtpflanzen in Schutzobjekten
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern konzentriert sich die Bekämpfung des Feuerbrandes seit einem Jahr auf die sogenannten Schutzobjekte. Als weitere Massnahme gilt per sofort ein Pflanzverbot für anfällige Feuerbrand-Wirtpflanzen wie Quitte, Weissdorn oder Gelbmöstler.
Aufgrund der enorm hohen Kosten im Feuerbrandjahr 2007 mussten Massnahmen ergriffen werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat auf Antrag des Kantons Luzern den gesamten Kanton per 1. April 2008 in den Status der Befallszone eingeteilt. Um optimale Rahmenbedingungen für die Kernobstproduktion und für wertvolle Hochstammbestände zu erhalten, wurde die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) vom Regierungsrat ermächtigt, 100 Obstkulturanlagen und 130 Hochstamm-Obstgärten als Schutzobjekte zu definieren. Seither wird die Bekämpfung des Feuerbrandes auf diese Schutzobjekte konzentriert. Nach der Ausscheidung von total 230 Schutzobjekten und dem befristeten Einsatz von Streptomycin in Obstkulturen und Baumschulen wird als zusätzliche Massnahme per sofort ein Pflanzverbot für anfällige Wirtpflanzen in Schutzobjekten erlassen.
Pflanzverbot für anfällige Wirtpflanzen
Bereits seit 2002 gilt in der ganzen Schweiz ein Verbot für die Produktion und das Inverkehrbringen aller Cotoneaster-Arten (Zwergmispeln) und von Photinia davidiana (Stranvaesia). Damit die Schutzobjekte nachhaltig vor neuen Infektionsherden geschützt werden können, muss das Anbauverbot auf weitere Feuerbrand-Wirtpflanzen ausgedehnt werden. Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss hat das lawa das Anpflanzen von Weissdorn, Rotdorn (Crataegusarten), Mehlbeere, Feuerdorn, Feuerbusch (Scheinquitte) und hoch anfälligen Birnensorten (Gelbmöstler, Egnacher Mostbirne, Grünmöstler) und Apfelsorten (Blauacher Wädenswil) innerhalb von deklarierten Schutzobjekten per sofort verboten. Das Verbot ist im Kantonsblatt publiziert worden. Diese zusätzliche Massnahme wird von den Naturschutzorganisationen unterstützt.
Bewährte Strategie weiter führen
Im laufenden Jahr soll die eingeführte und bewährte Strategie weiter geführt werden. In der Befallszone ausserhalb von Schutzobjekten wird der Feuerbrand weniger aufwändig und innerhalb von Schutzobjekten konsequent eingedämmt. Die wichtigsten Massnahmen werden sinnvoll kombiniert:
- bei den Schnittarbeiten Geräte desinfizieren
- weniger anfällige Sorten anpflanzen
- Erwerbsobstanlagen und Hochstammobstgärten räumlich trennen
- in Obstkulturen Streptomycin oder andere bewilligte Mittel einsetzen
- Bienen während hoher Infektionsgefahr nicht verstellen
- in Schutzobjekten keine anfälligen Wirtpflanzen anpflanzen.
Der Einsatz von Streptomycin ist wie im Vorjahr nur unter restriktiven Auflagen in Obstkulturen und in Baumschulen erlaubt.
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6753_Feuerbrand_Quitte.jpg
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Kontakt:
Heinrich Hebeisen
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Pflanzenschutz
Tel.: +41/41/925'10'42
E-Mail: heinrich.hebeisen@lu.ch