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Pflanzverbot für Feuerbrandwirtpflanzen in Schutzobjekten

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern konzentriert sich die Bekämpfung
des Feuerbrandes seit einem Jahr auf die sogenannten Schutzobjekte.
Als weitere Massnahme gilt per sofort ein Pflanzverbot für anfällige
Feuerbrand-Wirtpflanzen wie Quitte, Weissdorn oder Gelbmöstler.
Aufgrund der enorm hohen Kosten im Feuerbrandjahr 2007 mussten
Massnahmen ergriffen werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
hat auf Antrag des Kantons Luzern den gesamten Kanton per 1. April
2008 in den Status der Befallszone eingeteilt. Um optimale
Rahmenbedingungen für die Kernobstproduktion und für wertvolle
Hochstammbestände zu erhalten, wurde die Dienststelle Landwirtschaft
und Wald (lawa) vom Regierungsrat ermächtigt, 100 Obstkulturanlagen
und 130 Hochstamm-Obstgärten als Schutzobjekte zu definieren. Seither
wird die Bekämpfung des Feuerbrandes auf diese Schutzobjekte
konzentriert. Nach der Ausscheidung von total 230 Schutzobjekten und
dem befristeten Einsatz von Streptomycin in Obstkulturen und
Baumschulen wird als zusätzliche Massnahme per sofort ein
Pflanzverbot für anfällige Wirtpflanzen in Schutzobjekten erlassen.
Pflanzverbot für anfällige Wirtpflanzen
Bereits seit 2002 gilt in der ganzen Schweiz ein Verbot für die
Produktion und das Inverkehrbringen aller Cotoneaster-Arten
(Zwergmispeln) und von Photinia davidiana (Stranvaesia). Damit die
Schutzobjekte nachhaltig vor neuen Infektionsherden geschützt werden
können, muss das Anbauverbot auf weitere Feuerbrand-Wirtpflanzen
ausgedehnt werden. Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss hat das
lawa das Anpflanzen von Weissdorn, Rotdorn (Crataegusarten),
Mehlbeere, Feuerdorn, Feuerbusch (Scheinquitte) und hoch anfälligen
Birnensorten (Gelbmöstler, Egnacher Mostbirne, Grünmöstler) und
Apfelsorten (Blauacher Wädenswil) innerhalb von deklarierten
Schutzobjekten per sofort verboten. Das Verbot ist im Kantonsblatt
publiziert worden. Diese zusätzliche Massnahme wird von den
Naturschutzorganisationen unterstützt.
Bewährte Strategie weiter führen
Im laufenden Jahr soll die eingeführte und bewährte Strategie
weiter geführt werden. In der Befallszone ausserhalb von
Schutzobjekten wird der Feuerbrand weniger aufwändig und innerhalb
von Schutzobjekten konsequent eingedämmt. Die wichtigsten Massnahmen
werden sinnvoll kombiniert:
  • bei den Schnittarbeiten Geräte desinfizieren
  • weniger anfällige Sorten anpflanzen
  • Erwerbsobstanlagen und Hochstammobstgärten räumlich trennen
  • in Obstkulturen Streptomycin oder andere bewilligte Mittel einsetzen
  • Bienen während hoher Infektionsgefahr nicht verstellen
  • in Schutzobjekten keine anfälligen Wirtpflanzen anpflanzen.
Der Einsatz von Streptomycin ist wie im Vorjahr nur unter
restriktiven Auflagen in Obstkulturen und in Baumschulen erlaubt.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6753_Feuerbrand_Quitte.jpg
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6753_Feuerbrand_Weissdorn.jpg
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6753_Feuerbrand_Weissdorn.jpg

Kontakt:

Heinrich Hebeisen
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Pflanzenschutz
Tel.: +41/41/925'10'42
E-Mail: heinrich.hebeisen@lu.ch

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