Zentralschweizer Literaturförderung: Kantone lancieren gemeinsam sechsten Wettbewerb
Luzern (ots)
Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Erstmals wird der Wettbewerb anonym durchgeführt.
Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden - mit der Ausschreibung 2009/10 nun bereits zum sechsten Mal.
Werkbeiträge und Nachwuchsförderung
Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz ein bis drei Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25'000 Franken vergeben, davon ein Beitrag von 5'000 bis 10'000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks.
Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Dirk Vaihinger, Verleger, Zürich (Präsident); Roman Bucheli, Literaturkritiker NZZ, Zürich, Max Christian Graeff, Autor/Verleger, Kriens; Franziska Schläpfer, Literaturvermittlerin, Zürich, Ruth Schweikert, Autorin, Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Lukas Vogel, Kulturbeauftragter des Kantons Nidwalden, die KBKZ in der Jury.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist, wer mindestens seit drei Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweist. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch maximal 100 Seiten umfassen.
Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 30. Juni 2009 einzureichen. Die Jury wird im November 2009 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2010 statt.
Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung) oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2201, 6431 Schwyz, Tel. 041/819'19'48, E-Mail: kulturfoerderung.afk@sz.ch bezogen werden.
Kontakt:
Geschäftsstelle Zentralschweizer Literaturförderung
Rebekka Fässler
Kulturbeauftragte Kanton Schwyz
Tel.: +41/41/819'19'48