Diskussion zum Behindertenkonzept gestartet
Luzern (ots)
Vertreter von Behindertenorganisationen, sozialen Einrichtungen und der kantonalen Verwaltung trafen sich am 24. März 2009 zum ersten Workshop zum Behindertenkonzept des Kantons Luzern. In angeregten Gruppendiskussionen erläuterten Betroffene und Institutionsvertreter ihre Vorstellungen und Wünsche an den Inhalt des Konzepts. Regierungsrat Markus Dürr unterstrich in seiner abschliessenden Rede die wichtige Arbeit zugunsten von Menschen mit Behinderungen und stellte in Aussicht, die geäusserten Anliegen zu prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Bis Ende 2010 muss jeder Kanton dem Bundesrat ein Behindertenkonzept zur Genehmigung einreichen. Darin müssen konzeptionelle Aussagen zu den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Beschäftigung enthalten sein. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern lud zum Workshop zum Behindertenkonzept des Kantons Luzern ein. Fast 40 Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen, sozialen Einrichtungen des Kantons Luzern sowie kantonalen Institutionen folgten erfreulicherweise der Einladung.
In ihrem Eingangsreferat wies Irmgard Dürmüller Kohler, Leiterin der DISG, auf das Zentralschweizer Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik hin. Dieses wurde von den Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz im Herbst 2008 beschlossen. Es beinhaltet Leitsätze der Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Beschäftigung und soll dem Luzerner Behindertenkonzept zu Grunde liegen.
Die anschliessenden Gruppenarbeiten führten zu regen Diskussionen über die unterschiedlichen Anliegen und Bedürfnisse sowohl der Menschen mit Behinderungen wie der sozialen Einrichtungen. Breite Unterstützung fand dabei der Leitsatz, wonach sich die Angebote im Behindertenbereich den jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen orientieren sollen. Die Voten führten von der Notwendigkeit einer umfangreichen Analyse des behindertenbedingten Betreuungsbedarfs bis hin zu vollständiger Subjektfinanzierung. Mehrere Male wurde auch der Wunsch an den Kanton Luzern geäussert, die Chance für ein umfassendes Behindertenkonzept zu nutzen, welches sämtliche Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen umfasst.
Auf diesen Punkt ging auch Regierungsrat Markus Dürr in seiner abschliessenden Rede ein. Er führte aus, dass der Gesamtregierungsrat in naher Zukunft darüber entscheiden werde, wie umfangreich das Behindertenkonzept des Kantons Luzern in einem ersten Schritt sein werde. Zugleich stellte Regierungsrat Dürr in Aussicht, die geäusserten Voten und Anliegen aufzunehmen und bei der Weiterentwicklung der Angebote zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Ihm ist es ein Anliegen, dass die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand entsprechend dem individuellen Betreuungsbedarf gesprochen werden. Dies ist auch die Idee der Subjektfinanzierung.
Kontakt:
Irmgard Dürmüller Kohler
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesundheit
Rösslimattstrasse 37
Postfach 3439
6002 Luzern
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch
Internet: www.disg.lu.ch