Abfall wegwerfen ist teuer
Luzern (ots)
Im Februar haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern die Sofortbussen gegen Littering (achtloses Wegwerfen von Abfällen) gutgeheissen. Ab Mai können Personen, die ihren Abfall im öffentlichen Raum liegen lassen, von der Polizei gebüsst werden.
Kaugummi oder Hundedreck am Schuh? Auf der Parkbank kein Platz mehr vor lauter Zeitungen und leeren Dosen? Auf der Spielwiese in Glasscherben getreten? Littering hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und verursacht Kosten und Ärger. Mit Sofortbussen wird die Polizei ab Mai gegen Littering-Sünder vorgehen.
Was ist Littering?
Littering ist der Fachbegriff für das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum. Littering-Abfälle sind beispielsweise leere PET-Flaschen, Zeitungen, Verpackungsreste, Kaugummis oder Zigarettenstummel. Littering ist ein weit verbreitetes gesellschaftliches Problem. Mit Abfällen übersäte Plätze, Naherholungsgebiete, Verkehrsmittel und Strassen stören. Littering verursacht zwar keine grossen Umweltschäden, aber Städte und Gemeinden werden unattraktiv, einzelne Orte werden deswegen gar gemieden. Das Wegräumen und Entsorgen von Litteringabfällen ist aufwändig und teuer, der zeitliche Aufwand dafür hat sich in den letzten zwanzig Jahren vervielfacht.
Was wird gebüsst?
Gebüsst wird das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen:
Fr. 40.- einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste
Fr. 80.- Hundekot, Inhalt eines Aschenbechers
Fr. 80.- Kleinabfälle unter einer Menge von fünf Litern
Fr. 100.- Abfälle ab 5 Liter
Fr. 150.- Abfälle ab 17 Liter
Fr. 220.- Abfälle ab 35 Liter
Fr. 300.- Abfälle ab 60 bis 110 Liter
Details zum Vollzug der Sofortbussen
Die Ordnungsbussen können nur von der Polizei erhoben werden, und zwar sowohl in Uniform als auch in Zivil.
Die Bezahlung der Ordnungsbussen läuft genau gleich ab wie bei den Ordnungsbussen im Strassenverkehr (z.B. Parkbussen). Die Ordnungsbussen können sofort in bar oder innert 30 Tagen mit einem Einzahlungsschein bezahlt werden. Wird die Busse nicht bezahlt, so wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. Zusätzlich zur Busse sind in diesem Fall noch Gebühren zu bezahlen.
Die Gesetzesänderung Wegweisung/Littering wird ab Mai 2009 polizeilich umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden Bussen eingefordert.
Informationskampagne im April
Mit einer gezielten Kommunikations-Kampagne will der Kanton Luzern die Bevölkerung über die möglichen Folgen von Littering informieren. Im Zentrum der Aktion steht eine Plakatkampagne, die mit drei verschiedenen Motiven auf die möglichen finanziellen Konsequenzen von Littering aufmerksam macht. Nebst Kino-Werbung und Inseraten werden auch die Schulen mit eigens zusammengestellten Unterrichtsmaterialien angesprochen. Weiter wird ein Teil des Budgets in ein innovatives Littering-Projekt des Jugendradios 3fach in Zusammenarbeit mit der Stadt Luzern investiert.
Weiterführende Links:
www.lu.ch/littering Auf der Website des Kantons sind weitere Detail-Informationen sowie die Plakate zu finden.
www.lu.ch/littering Informations-Portal rund ums Thema Littering
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6789_Littering_Bank.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6789_Littering_Pet.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6789_Littering_Schuh.pdf
Kontakt:
Reto Ruhstaller
Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'22
Erreichbar:
Freitag, 3. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Montag, 6. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, 7. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 8. April, - 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr