Energieförderprogramm: Luzern wird in Bern vorstellig
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern verlangt vom Bund, dass er die im Rahmen des 1. Stabilisierungsprogramms beschlossenen Globalbeiträge zur Energieförderung in vollem Ausmass an die Kantone auszahlt. In einem Schreiben an Bundesrat Moritz Leuenberger weist der Luzerner Regierungspräsident Max Pfister auf den ausserordentlichen Erfolg des Förderprogramms im Kanton Luzern hin und fordert den Bundesrat auf, die wichtige umwelt- und konjunkturpolitische Wirkung des Programms nicht zu gefährden.
Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2008 im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2009 beschlossen, den Budgetbetrag für die Globalbeiträge zur Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme an die Kantone für 2009 von bisher 14 auf 100 Mio. Franken zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte im Rahmen des Konjunktur-Stabilisierungsprogramms und soll in erster Linie Impulse für die Stützung der Wirtschaft geben. Sie schafft zudem willkommene Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich.
Der Kanton Luzern hat aufgrund dieses Beschlusses sein Förderprogramm Energie stark intensiviert. Der Luzerner Kantonsrat stockte das bisherige kantonale Förderbudget von 1.30 Mio. Franken auf 5 Mio. Franken für das Jahr 2009 auf. Dieser Beschluss erfolgte in der Erwartung, dass vom Bund im Rahmen der Globalbeiträge für das Jahr 2009 ebenfalls 5 Mio. Franken an den Kanton Luzern ausbezahlt werden und damit ein Förderprogramm im Umfang von 10 Mio. Franken lanciert werden kann. Nun will der Bund nur 80 Mio. Franken an die Kantone ausrichten. Für den Kanton Luzern bedeutet dies, dass er deutlich weniger an Bundesmitteln erwarten kann. Die Kürzung der ursprünglich in Aussicht gestellten Beiträge diskreditiere nicht nur das enorm gewachsene Engagement für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich, sie untergrabe auch die gerade jetzt gewünschte konjunkturelle Wirkung, schreibt der Luzerner Regierungsrat. Um die einheimische Wirtschaft in dem vom Gesetzgeber beschlossenen Umfang zu stützen und das äusserst erfolgreiche Förderprogramm im Kanton Luzern weiterführen zu können, seien die vom Parlament beschlossenen Mittel ganz für den eigentlichen Zweck auszuschöpfen.
Im Kanton Luzern sind per Ende Mai 2009 aufgrund der sehr grossen Nachfrage nach Fördergeldern und des nicht im erwarteten Ausmass eintreffenden Globalbeitrags des Bundes die verfügbaren Fördermittel per Ende Mai 2009 fast ausgeschöpft. Der Kanton ist deshalb gezwungen, für die neuen Gesuche eine Warteliste zu führen. Gesuchsteller, deren Gesuche pendent sind, erhalten von der Dienststelle Umwelt und Energie in den nächsten zwei bis drei Wochen Bescheid. Es gilt die Regel, dass Beiträge nur ausgerichtet werden können, wenn Beitragsgesuch und -verfügung vor Baubeginn vorliegen. Wer auf die Warteliste gesetzt wird, erhält ebenfalls eine Mitteilung mit Handlungsoptionen. So kann bei fossil beheizten Gebäuden das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen zugezogen werden. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Stiftung Klimarappen (Tel. 0840 220 220 ; www.stiftungklimarappen.ch) oder bei der Energieberatung Kanton Luzern (041 412 32 32). Auch kann das Vorhaben aufgeschoben un d das Gebäudesanierungsprogramm des Bundes abgewartet werden. Über das nationale Gebäudesanierungsprogramm des Bundes werden die eidgenössischen Räte in den nächsten Wochen definitiv beschliessen. Die genauen Fördersummen und -bestimmungen werden ab Herbst 2009 bekannt sein.
Kontakt:
Regierungspräsident Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
Tel.: +41/41/228'50'41