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Staatskanzlei Luzern

Verstärkte Massnahmen zur Vermeidung von Gülleunfällen

Luzern (ots)

Mehrere Gülleunfälle in den letzten Wochen führten
in verschiedenen Bächen des Kantons zu Gewässerverunreinigungen und 
Fischsterben. Die Vorkommnisse sind weder für die Dienststelle 
Landwirtschaft und Wald (lawa) noch für den Luzerner Bäuerinnen- und 
Bauernverband (LBV) tolerierbar.
Die Häufung steht im Zusammenhang mit der vermehrten 
Gülleaustragung nach der Heu- und Siloernte. Dabei liegen die 
Ursachen selten bei undichten Gruben. Meistens sind es technische 
Defekte oder Unachtsamkeit, die in Verkettung mit anderen Umständen 
zu einer Gewässerverunreinigung führen. Um dem entgegenzuwirken, hat 
die Dienststelle Landwirtschaft und Wald zusätzliche Massnahmen 
beschlossen, welche ab sofort in Kraft treten:Die Informations- und 
Motivationskampagne mit einem speziellen Flyer 
http://www.lawa.lu.ch/leporello_hofduenger.pdf und einer 
«Vorsichtstafel», welche in diesem Frühjahr an alle 
Landwirtschaftsbetriebe verteilt wurden, wird fortgesetzt.
Bei der Kontrolle des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) auf 
den Landwirtschaftsbetrieben wird in Zusammenarbeit mit der 
Zertifizierungsstelle QUALINOVA ein Sicherheits-Check eingeführt. Vor
der ÖLN-Kontrolle werden bei den Bauern mit einer Checkliste 
punktuelle Risikofaktoren nachgefragt, die erfahrungsgemäss zu einem 
Gülleunfall führen könnten. Beim Abzug der Direktzahlungen werden 
Gülleunfälle vermehrt als eventualvorsätzliches und vorsätzliches 
Handeln und weniger als fahrlässiges Vorkommnis bewertet. Damit 
können sich die Abzüge bei den Direktzahlungen verdoppeln.  
Die Gemeinden werden mit einem Informationsschreiben auf ihren 
Teil der Verantwortung beim baulichen Gewässerschutz hingewiesen. 
Neue Güllegruben und Schwemmkanäle müssen vor der Inbetriebnahme 
einer Dichtigkeitsprüfung durch den Gemeindeingenieur unterzogen 
werden. Dabei ist zu beachten, dass mit den Zu- und Ableitungen und 
den Gegebenheiten in der Umgebung der Grube nicht neue Gefahren für 
einen Gülleunfall geschaffen werden.  
Die Gesamtkontrollen beim baulichen Gewässerschutz der 
Einzelbetriebe werden beim Vorliegen eines Baugesuches weitergeführt.
Die Massnahmen sollen Landwirte, Behörden und andere sensibilisieren,
die in irgendeiner Form mit der Sicherheit von Hofdüngeranlagen zu 
tun haben. Die Vermeidung von Gewässerverunreinigungen durch Gülle 
hat erste Priorität.

Kontakt:

Fritz Birrer, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel.: +41/41/925'10'55
E-Mail: fritz.birrer@lu.ch
Internet: www.lawa.lu.ch

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