Weitere 5 Millionen Franken für das Förderprogramm Energie
Luzern (ots)
Das Förderprogramm Energie 2009 des Kantons Luzern soll um weitere 5 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen entsprechenden Nachtragskredit zum Staatsvoranschlag 2009. Er will damit der unerwartet grossen Nachfrage nach Fördermitteln Rechnung tragen. Der Kantonsrat hat in der Juni-Session eine Motion überwiesen, die zusätzliche Mittel für die Weiterführung des Förderprogramms forderte.
Am 9. März 2009 hatte der Kantonsrat mit einem Nachtragskredit von 8'270'000 Franken die Mittel für das kantonale Förderprogramm Energie 2009 auf 10 Millionen Franken (Bund- und Kantonsbeitrag von je 5 Millionen Franken) aufgestockt. Die Erhöhung der Mittel erlaubte eine Ausweitung der Förderung auf weitere Förderobjekte und eine Anhebung der Fördersätze. Das Förderprogramm hatte einen unerwartet grossen Erfolg. Schon drei Monate nach dem Beschluss des Kantonsrates waren rund 125 Beitragsgesuche für Gebäudeerneuerungen, 350 für thermische Solaranlagen und 30 für erneuerbare Energie eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel waren damit bereits erschöpft insbesondere auch, weil sich die zur Verfügung stehende Summe aufgrund der Beitragsverfügung des Bundesamtes für Energie auf 8'700'900 Franken reduzierte. Am 2. Juni 2009 wurde die Öffentlichkeit informiert, dass die Fördermittel aufgebraucht seien und für weitere Gesuche eine Warteliste geführt werde. Ende Juni 2009 standen auf dieser Liste rund 540 Gesuche.
Mit der zusätzlichen Aufstockung des Förderprogramms um 5 Millionen Franken können die bis Ende Juni 2009 eingegangenen Gesuche im Sinn des Förderprogramms 2009 mit den gegenüber 2008 verdoppelten Fördersätzen berücksichtigt werden. Der Regierungsrat erachtet den Nachtragskredit als wertvollen und rasch wirkenden volkswirtschaftlichen Impuls in der nach wie vor angespannten konjunkturellen Lage. Zudem können damit die negativen Auswirkungen, die sich mit der überraschend schnellen Erschöpfung des bisher bewilligten Kreditrahmens ergaben, abgefedert werden.
Gesuche, die nach dem 30. Juni 2009 beim Kanton eintrafen oder noch eintreffen, werden für Förderbeiträge im Jahr 2009 nicht mehr in Betracht kommen. Solche Vorhaben werden auf die Fördermöglichkeiten von Bund und Kanton im Jahr 2010 verwiesen. Aus der von den Eidgenössischen Räten im Juni 2009 beschlossenen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe stehen dafür in den nächsten 10 Jahren maximal 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Damit kann auch mit Förderbeiträgen rechnen, wer sein Gesuch nach dem 30. Juni 2009 eingereicht hat oder noch einreicht.
Der Kantonsrat wird in der September-Session (14./15. September 2009) über den Nachtragskredit befinden.
Kontakt:
Thomas Joller
Leiter Dienststelle Umwelt und Energie
Tel.: +14/41/228'60'69