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Luzern-Littau: Regierungsrat heisst Beschwerde in der Hauptsache gut

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde im
Zusammenhang mit den Stadtratswahlen Luzern-Littau vom 14. Juni 2009 
teilweise gutgeheissen. Die stille Nachwahl des Littauer 
Gemeinderates Stefan Roth in die Exekutive der ab 2010 vereinigten 
Gemeinde wird aufgehoben und das Wahlverfahren fortgesetzt. 
Kandidieren mehr als eine Person für den zweiten Wahlgang, so findet 
dieser am 27. September 2009 statt. Den Termin für die Einreichung 
der Kandidaturen wird das Justiz- und Sicherheitsdepartement bekannt 
geben.
Bei den Neuwahlen vom 14. Juni 2009 in der Stadt Luzern und der 
Gemeinde Littau für die ab 2010 vereinigte Gemeinde wurden vier von 
fünf Stadtratssitzen im ersten Wahlgang besetzt. Die vier wieder 
kandidierenden Luzerner Stadträte wurden gewählt, der Littauer 
Gemeinderat Stefan Roth verpasste das absolute Mehr um 95 Stimmen. 
Nachdem bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 18. Juni, 12 Uhr nur 
von ihm eine Kandidatur für den zweiten Wahlgang eintraf, war auch 
Stefan Roth in stiller Nachwahl gewählt.
Der im ersten Wahlgang mit mehr als 4000 Stimmen hinter Stefan 
Roth zurückliegende Beat Stocker (ebenfalls Gemeinderat von Littau) 
hatte den Medien am 16. Juni mitgeteilt, dass auch er für den zweiten
Wahlgang kandidiere. Überraschend zog er dann aber am 18. Juni um 11 
Uhr, also eine Stunde vor Eingabefrist, seine Kandidatur zurück. In 
einer Medienmitteilung gab er an, dass ihn zahlreiche Gespräche, die 
er seit der Bekanntgabe seiner Kandidatur mit verschiedenen Personen 
geführt habe, zu diesem Schritt bewogen hätten. Gegenüber den 
Zeitungen und dem Schweizer Fernsehen präzisierte er, dass es viele 
heftige Reaktionen auf die Bekanntgabe seiner Kandidatur gegeben habe
und dass er unter anderem vom amtierenden und wiedergewählten 
Luzerner Stadtpräsidenten angegangen worden sei.
Gestützt auf diese Aussagen reichte Yves Holenweger am 20. Juni 
beim Regierungsrat (fristgerecht) Stimmrechtsbeschwerde ein und 
beantragte die Annullierung der stillen Wahl und die Wiederholung des
zweiten Wahlgangs. Zudem sollten der Stadtrat und der Stadtpräsident 
von Luzern aufgrund ihrer Intervention und des dadurch auf Beat 
Stocker ausgeübten Drucks gerügt werden. Zur Begründung seiner 
Beschwerde wies Holenweger darauf hin, dass der Stadtpräsident den 
Kandidaten Stocker aus einer Stadtratssitzung heraus angerufen habe. 
Es sei deshalb davon auszugehen, dass er diesen Anruf nicht als 
Privatperson gemacht habe. Damit hätten sich der Stadtrat und der 
Stadtpräsident in amtlicher Funktion in die Stadtratswahlen 
eingemischt und einen möglichen Kandidaten zum Rückzug bewogen. 
Stadtrat und Stadtpräsident hätten also in unzulässiger Weise in das 
Wahlverfahren eingegriffen.
In den Stellungnahmen der beteiligten Personen und Behörden werden
die Inhalte der Telefonate, die in der Zeit vom 16. bis 18. Juni 
unter verschiedenen Gesprächsteilnehmern geführt wurden, 
unterschiedlich dargestellt. Der Regierungsrat kommt in seinen 
Erwägungen zum Schluss, dass der amtierende und wiedergewählte 
Luzerner Stadtpräsident sich aktiv in die Wahl um den letzten freien 
Stadtratssitz eingemischt hat. Als direkt von der Wahl betroffene 
Behörde hatte sich der Stadtrat strikt neutral und objektiv zu 
verhalten, denn gemäss Bundesgerichtspraxis ist ein behördliches 
Eingreifen in den Wahlkampf grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Regierungsrat beurteilt das Telefonat, das der Stadtpräsident 
mit Beat Stocker führte, als unzulässige Intervention eines 
Behördenmitglieds. Für den Regierungsrat kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass dieser Telefonanruf - wenn vielleicht auch nicht allein 
- der Auslöser für den Rückzug der Kandidatur von Beat Stocker war. 
Insofern könnte dadurch indirekt ein zweiter Wahlgang verhindert und 
damit das Wahlrecht der Stimmbevölkerung von Luzern und Littau 
eingeschränkt worden sein. Mit seinem Entscheid hebt der 
Regierungsrat deshalb die stille Nachwahl auf und ordnet die 
Fortführung des Wahlverfahrens an. Das Justiz- und 
Sicherheitsdepartement wird eine neue Frist für die Einreichung der 
Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang festlegen und publizieren. 
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass sich Stefan Roth nicht mehr 
erneut anmelden muss. Wenn sich keine weitere Person mehr für den 
zweiten Wahlgang zur Verfügung stellt, ist Stefan Roth in stiller 
Nachwahl gewählt. Ansonsten findet der zweite Wahlgang - wie 
ursprünglich vorgesehen - am 27. September 2009 statt.
Die zweite Forderung des Beschwerdeführers, der Stadtrat von 
Luzern und der Stadtpräsident seien zu rügen, weist der Regierungsrat
ab. Durch die Aufhebung der stillen Nachwahl und der damit 
verbundenen Feststellung der Unzulässigkeit des Einwirkens des 
Stadtpräsidenten auf Beat Stocker werde genügend klar zum Ausdruck 
gebracht, dass ein solches Handeln nicht toleriert werden kann. Zudem
werden damit Unsicherheiten über die Rechtmässigkeit des 
Wahlverfahrens ausgeräumt.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli
Tel.: +41/41/228'59'11 (Freitag, 10. 7. 2009, 14.00-15.30 Uhr)

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