Wahlen in den Stadtrat Luzern-Littau: Einreichefrist für den 2. Wahlgang
Luzern (ots)
Nachdem der Regierungsrat mit Entscheid vom 10. Juli 2009 die stille Nachwahl der Stadtratswahlen in Luzern vom 18. Juni 2009 aufgehoben hat, trifft das Justiz- und Sicherheitsdepartement zur Fortsetzung des Wahlverfahrens folgende Anordnung: Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen bis spätestens Montag, 10. August 2009, 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei Littau oder bei der Stadtkanzlei Luzern eintreffen. Für die Kandidatinnen und Kandidaten des ersten Wahlgangs genügt eine schriftliche Erklärung des Kandidaten oder der Kandidatin und des Vertreters oder der Vertreterin des Wahlvorschlages. Stefan Roth ist von der nochmaligen Einreichung einer Erklärung für die Teilnahme am zweiten Wahlgang befreit. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. September 2009 statt.
Die Anordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartementes sowie ein Auszug aus dem Regierungsrats-Entscheid werden im Kantonsblatt Nr. 29 vom 18. Juli 2009 publiziert.
Kontakt:
Judith Lauber
Leiterin Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'64'84