Tiefbahnhof Luzern: 20-Millionen-Sonderkredit und Volksabstimmung als klare Signale an den Bund
Luzern (ots)
Der Tiefbahnhof Luzern ist für das schweizerische Bahnsystem von zentraler Bedeutung und muss Teil der Vorlage Bahn 2030 werden. Der Luzerner Regierungsrat bekräftigt diese Haltung mit einem Sonderkreditantrag von 20 Millionen Franken für die Vorprojektierung, den er zudem direkt der Volksabstimmung unterbreiten will. Der Kantonsrat wird am 14. September 2009 an einer Sondersitzung über den Sonderkredit befinden.
Mit dem Sonderkredit von 20 Millionen Franken soll das Vorprojekt des Tiefbahnhofs Luzern vorfinanziert und damit sichergestellt werden, dass die Planung umgehend in Angriff genommen werden kann und Ergebnisse vorliegen, wenn auf Bundesebene über die Vorlage Bahn 2030 entschieden wird. Die Vorlage Bahn 2030, die dem Bundesparlament bis spätestens Ende 2010 zu unterbreiten ist, wird die weitere Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur in allen Landesteilen aufzeigen. Damit die Grundlagenarbeit zur Vorprojektierung des Tiefbahnhofs Luzern sofort aufgenommen und weitergeführt werden kann, beantragt der Regierungsrat weiter einen Nachtragskredit von 500 000 Franken zum Staatsvoranschlag 2009.
Bedarf ausgewiesen
Der Regierungsrat betont in seiner Botschaft an das Kantonsparlament den dringlichen Handlungsbedarf beim Bahnhof Luzern, der aufgrund der prekären Zufahrtsverhältnisse zu den anerkannten Engpässen im schweizerischen Schienennetz zählt. Der Bahnhof Luzern zählt mit täglich über 60'000 Bahnreisenden zu den meistfrequentierten Bahnhöfen der Schweiz. Auf die derzeit nur zweispurige Bahnhofzufahrt führen fünf wichtige Bahnlinien zu, darunter die nationale Nord-Süd-Achse und die Linie Zürich-Zug-Luzern, die schweizweit die drittgrösste Passagierfrequenz und die höchste Steigerungsquote aufweist. Die SBB rechnen bis ins Jahr 2030 mit 40 Prozent mehr Fahrgästen im Bahnhof Luzern.
Zweckmässigste und günstigste Lösung
Der Rahmenplan Luzern der SBB zeigt auf, dass das Projekt Tiefbahnhof Luzern die zweckmässigste Variante für die Lösung der bestehenden Engpässe sowohl am Rotsee wie auch im unmittelbaren Zufahrtsbereich des Bahnhofs Luzern darstellt. Das Projekt Tiefbahn-hof Luzern umfasst einen doppelspurigen Tunnel ab Ebikon, der das Seebecken von Luzern unterquert und direkt in einen neuen Tiefbahnhof unter dem bestehenden Bahnhof führt. Laut ersten groben Schätzungen belaufen sich die Kosten des Projektes auf deutlich mehr als 1 Milliarde Franken. Die Lösung Tiefbahnhof ist aber insgesamt die günstigste, weil dabei keine grösseren Arbeiten an anderen Stellen nötig sind. Alle anderen Varianten erfordern umfangreichere Arbeiten am Schienennetz, die gesamthaft jeweils über 2 Milliarden Franken kosten würden. In Kombination mit dem Zimmerberg-Basistunnel II können die dringlich notwendigen Kapazitäten auf der Linie Luzern-Zug-Zürich bereit gestellt werden und alle andern Korridore profitier en von frei werdenden Kapazitäten in der Einfahrt zum Bahnhof Luzern.
Kanton Luzern zur Mitfinanzierung bereit
Der Regierungsrat erachtet es für die Realisierung des Tiefbahnhofs als unabdingbar, dass die betroffenen Kantone und Gemeinden ihren Anteil an die Finanzierung leisten. Für den Kanton Luzern schlägt er zu diesem Zweck ein Spezialgesetz vor, das regeln soll, wie die vom Bund nicht oder allenfalls später geleisteten Mittel zwischen Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden. Weiter sollen darin die Vorabgeltung der Standortgemeinde und wei-terer Gemeinden mit besonderem Nutzen sowie die Verteilung der Kosten unter den Gemeinden festgelegt werden. Das Spezialgesetz soll eine besondere Bilanzierung und beson-dere Abzahlungsfristen enthalten, die für den Kanton gelten, aber auch die Gemeinden nur so stark belasten, dass die Folgen verkraftbar sind. Da der Tiefbahnhof ein Jahrhundertbauwerk ist, von dem auch die nachfolgenden Generationen profitieren werden, sollen die Höhe und die Dauer der jährlichen Abzahlungen so festgesetzt werden, dass auch die nächsten Generationen den Tiefbahnhof mitfinanzieren.
Volksabstimmung soll Bedeutung unterstreichen
Gemäss Verfassung des Kantons Luzern unterliegen frei bestimmbare Ausgaben für einen bestimmten Zweck erst ab einer Ausgabenhöhe von 25 Millionen Franken der obligatorischen Volksabstimmung. Der Regierungsrat erachtet es jedoch in Anbetracht der grossen Bedeutung, die ein Tiefbahnhof Luzern als Jahrhundertbauwerk auch für die kommenden Generationen haben wird, als sinnvoll, bereits jetzt die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Luzern dazu einzuholen. Mit einem klaren Volksabstimmungsergebnis soll ein weiteres klares Signal an den Bund und an das Bundesparlament gesandt werden.
Kontakt:
Regierungspräsident Max Pfister
Tel.: +41/41/228'50'41