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Tiefbahnhof Luzern: 20-Millionen-Sonderkredit und Volksabstimmung als klare Signale an den Bund

Luzern (ots)

Der Tiefbahnhof Luzern ist für das schweizerische
Bahnsystem von zentraler Bedeutung und muss Teil der Vorlage Bahn 
2030 werden. Der Luzerner Regierungsrat bekräftigt diese Haltung mit 
einem Sonderkreditantrag von 20 Millionen Franken für die 
Vorprojektierung, den er zudem direkt der Volksabstimmung 
unterbreiten will. Der Kantonsrat wird am 14. September 2009 an einer
Sondersitzung über den Sonderkredit befinden.
Mit dem Sonderkredit von 20 Millionen Franken soll das Vorprojekt 
des Tiefbahnhofs Luzern vorfinanziert und damit sichergestellt 
werden, dass die Planung umgehend in Angriff genommen werden kann und
Ergebnisse vorliegen, wenn auf Bundesebene über die Vorlage Bahn 2030
entschieden wird. Die Vorlage Bahn 2030, die dem Bundesparlament bis 
spätestens Ende 2010 zu unterbreiten ist, wird die weitere 
Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur in 
allen Landesteilen aufzeigen. Damit die Grundlagenarbeit zur 
Vorprojektierung des Tiefbahnhofs Luzern sofort aufgenommen und 
weitergeführt werden kann, beantragt der Regierungsrat weiter einen 
Nachtragskredit von 500 000 Franken zum Staatsvoranschlag 2009.
Bedarf ausgewiesen
Der Regierungsrat betont in seiner Botschaft an das 
Kantonsparlament den dringlichen Handlungsbedarf beim Bahnhof Luzern,
der aufgrund der prekären Zufahrtsverhältnisse zu den anerkannten 
Engpässen im schweizerischen Schienennetz zählt. Der Bahnhof Luzern 
zählt mit täglich über 60'000 Bahnreisenden zu den 
meistfrequentierten Bahnhöfen der Schweiz. Auf die derzeit nur 
zweispurige Bahnhofzufahrt führen fünf wichtige Bahnlinien zu, 
darunter die nationale Nord-Süd-Achse und die Linie 
Zürich-Zug-Luzern, die schweizweit die drittgrösste Passagierfrequenz
und die höchste Steigerungsquote aufweist. Die SBB rechnen bis ins 
Jahr 2030 mit 40 Prozent mehr Fahrgästen im Bahnhof Luzern.
Zweckmässigste und günstigste Lösung
Der Rahmenplan Luzern der SBB zeigt auf, dass das Projekt 
Tiefbahnhof Luzern die zweckmässigste Variante für die Lösung der 
bestehenden Engpässe sowohl am Rotsee wie auch im unmittelbaren 
Zufahrtsbereich des Bahnhofs Luzern darstellt. Das Projekt 
Tiefbahn-hof Luzern umfasst einen doppelspurigen Tunnel ab Ebikon, 
der das Seebecken von Luzern unterquert und direkt in einen neuen 
Tiefbahnhof unter dem bestehenden Bahnhof führt. Laut ersten groben 
Schätzungen belaufen sich die Kosten des Projektes auf deutlich mehr 
als 1 Milliarde Franken. Die Lösung Tiefbahnhof ist aber insgesamt 
die günstigste, weil dabei keine grösseren Arbeiten an anderen 
Stellen nötig sind. Alle anderen Varianten erfordern umfangreichere 
Arbeiten am Schienennetz, die gesamthaft jeweils über 2 Milliarden 
Franken kosten würden. In Kombination mit dem Zimmerberg-Basistunnel 
II können die dringlich notwendigen Kapazitäten auf der Linie 
Luzern-Zug-Zürich bereit gestellt werden und alle andern Korridore 
profitier en von frei werdenden Kapazitäten in der Einfahrt zum 
Bahnhof Luzern.
Kanton Luzern zur Mitfinanzierung bereit
Der Regierungsrat erachtet es für die Realisierung des 
Tiefbahnhofs als unabdingbar, dass die betroffenen Kantone und 
Gemeinden ihren Anteil an die Finanzierung leisten. Für den Kanton 
Luzern schlägt er zu diesem Zweck ein Spezialgesetz vor, das regeln 
soll, wie die vom Bund nicht oder allenfalls später geleisteten 
Mittel zwischen Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden. Weiter 
sollen darin die Vorabgeltung der Standortgemeinde und wei-terer 
Gemeinden mit besonderem Nutzen sowie die Verteilung der Kosten unter
den Gemeinden festgelegt werden. Das Spezialgesetz soll eine 
besondere Bilanzierung und beson-dere Abzahlungsfristen enthalten, 
die für den Kanton gelten, aber auch die Gemeinden nur so stark 
belasten, dass die Folgen verkraftbar sind. Da der Tiefbahnhof ein 
Jahrhundertbauwerk ist, von dem auch die nachfolgenden Generationen 
profitieren werden, sollen die Höhe und die Dauer der jährlichen 
Abzahlungen so festgesetzt werden, dass auch die nächsten 
Generationen den Tiefbahnhof mitfinanzieren.
Volksabstimmung soll Bedeutung unterstreichen
Gemäss Verfassung des Kantons Luzern unterliegen frei bestimmbare 
Ausgaben für einen bestimmten Zweck erst ab einer Ausgabenhöhe von 25
Millionen Franken der obligatorischen Volksabstimmung. Der 
Regierungsrat erachtet es jedoch in Anbetracht der grossen Bedeutung,
die ein Tiefbahnhof Luzern als Jahrhundertbauwerk auch für die 
kommenden Generationen haben wird, als sinnvoll, bereits jetzt die 
Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Luzern 
dazu einzuholen. Mit einem klaren Volksabstimmungsergebnis soll ein 
weiteres klares Signal an den Bund und an das Bundesparlament gesandt
werden.

Kontakt:

Regierungspräsident Max Pfister
Tel.: +41/41/228'50'41

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