Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf wird rechtskräftig
Luzern (ots)
In der Nacht vom 5. auf den 6. August wurden durch einen Wolf innerhalb des Abschussperimeters im Entlebuch LU, aus einer ungeschützten Herde drei weitere Schafe getötet. Damit tritt die Abschussverfügung vom 5. August 2009 in Kraft. Für den Vollzug der Verfügung wurden zeitlich befristet kantonale Jagdaufseher ernannt.
Mit den Bemühungen den schadenstiftenden Wolf innerhalb der festgesetzten Frist bis zum 19. September 2009 zu erlegen, wurde schon in der ersten Nacht nach dem Schadenereignis begonnen. Bei den gegebenen Geländeverhältnissen ist der Abschuss des Wolfes eine grosse Herausforderung und erfahrungsgemäss keine leichte Aufgabe. Sollte der Abschuss gelingen, werden die Medien in Kenntnis gesetzt. Über das Vorgehen beim Abschuss des Wolfes werden aus Sicherheitsgründen keine Auskünfte erteilt.
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Josef Muggli
Abteilungsleiter Fischerei und Jagd
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