Grosser Sendeturm Beromünster wird unter Denkmalschutz gestellt
Luzern (ots)
Seit Ende 2008 werden vom Landessender Beromünster keine Mittelwellen-Sendungen mehr ausgestrahlt und die SRG SSR idée Suisse, Inhaberin der Konzession, hat nach Auslaufen der Betriebsbewilligung für die Sendeanlage den Standort Beromünster aufgegeben. Nun soll der grosse Sendeturm unter Denkmalschutz gestellt werden, nicht aber die übrigen Gebäude der Sendeanlage. Das hat die Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport des Kantons Luzern entschieden.
Die Dienststelle schreibt in ihren Erwägungen, dass aufgrund der (kultur-)historischen Bedeutung des Landessenders Beromünster und seiner Stellung in der Technikgeschichte die Schutzwürdigkeit der Anlage grundsätzlich gegeben sei. Ein Antrag der Denkmalkommission und zwei Gutachten führen dies überzeugend aus.
Weniger eindeutig ist hingegen die Frage des Schutzumfangs: Da die technischen Apparaturen über eine Vereinbarung mit der Swisscom und mit ausdrücklicher Zustimmung der Denkmalpflege in der Zwischenzeit vom Museum für Kommunikation in Bern übernommen wurden und dort bewahrt werden, zieht die Denkmalkommission ihren Antrag auf deren Unterschutzstellung zurück. Der Schutz der Objekte ist im Museum sehr gut gewährleistet.
Zudem beantragt die Eigentümerin Swisscom, auf den Schutz des kleinen Sendeturms zu verzichten, weil die Kosten für den Erhalt unverhältnismässig wären, ohne dass der Sendeturm genutzt werden könnte. Vielmehr müsse die Swisscom, falls weiterhin ein Sendebetrieb zustande käme, den kleinen Sendeturm umbauen oder ersetzen. Auch die Gemeinde Gunzwil (heute fusioniert mit der Gemeinde Beromünster) argumentierte in diesem Sinn, weil nur der grosse Sendeturm die Qualität eines Symbols habe und von der Bevölkerung als solches wahrgenommen werde. Die Denkmalkommission betont hingegen die Bedeutung des kleinen Sendeturms als Dokumentation der technischen Entwicklung der Radiopionierzeit.
Der historischen Bedeutung Rechnung getragen
Die Denkmalkommission bezeichnet in ihrer vorgängigen Stellungnahme den grossen Sendeturm als «veritable Landmark grossen Stils». Auch die Gemeinde Gunzwil betont, dass die Bevölkerung den grossen Sendeturm (im Unterschied zum kleinen) als «Denkmal» wahrnehme. Mit dem Erhalt und Schutz des grossen Sendeturms wird damit der historischen Bedeutung des Landessenders in seiner weithin sichtbaren Gestalt Rechnung getragen.
Hingegen gilt diese öffentliche Wahrnehmung nicht - oder nicht annähernd in gleichem Masse - für den kleinen Sendeturm. Dieser zeichnet sich zwar wie von der Denkmalkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege ausgeführt als «schöne Antenne» «ingenieurtechnisch und gestalterisch durch höchste Sorgfalt und Qualität aus», jedoch steht diese Einschätzung nicht im Verhältnis zum Aufwand, der für den Erhalt zu tragen wäre.» In Abwägung zum grossen Sendeturm und seiner Bedeutung (auch und insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung) ist die Schutzwürdigkeit des kleinen Sendeturms nicht gegeben.
Integrale Unterschutzstellung wäre unverhältnismässig
Betrachtet man die Schutzwürdigkeit der einzelnen Bauelemente des Ensembles, so ist festzustellen, dass diese nur im Fall des grossen Sendeturms aufgrund seines sichtbaren Denkmalcharakters und Symbolwertes für sich allein gegeben ist. Hingegen muss bei allen anderen Elementen die Schutzwürdigkeit verneint werden. Nur als integrales Ensemble wäre eine Schutzwürdigkeit gegeben. Eine solche integrale Unterschutzstellung erscheint jedoch unverhältnismässig, wenn man die eingeschränkten und ungeklärten Nutzungsmöglichkeiten (Zonenregelung), die abgelegene Lage und den Erhaltungsaufwand von mehreren Millionen Franken berücksichtigt.
Die Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport würde es ausdrücklich begrüssen, wenn die Gebäude erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten. Sie hält jedoch die Unterschutzstellung des Ensembles ohne Aussicht auf eine alternative Nutzung mit Blick auf die hohen Aufwendungen für nicht verhältnismässig.
Kontakt:
Dr. Karin Pauleweit
Vorsteherin Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport
Tel.: +41/41/228'64'96
E-Mail: karin.pauleweit@lu.ch