Regierungsrat will eine Volksabstimmung über die Übertragung der Spitalbauten
Luzern (ots)
Sperrfrist bis und mit Mittwoch, 21. Oktober 2009
Der Regierungsrat will die Übertragung der Spitalbauten an das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie dem Referendum unterstellen. Falls der Kantonsrat dem Antrag zustimmt, findet die Volksabstimmung voraussichtlich im Frühjahr 2010 statt.
Am 1. September 2009 hat der Regierungsrat beschlossen, die Spital- und Klinikgebäude den beiden Unternehmen Luzerner Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) in Form einer Sacheinlage im Baurecht zu übertragen. Dabei stützte er sich auf §28 des Spitalgesetzes. Dort steht, dass der Regierungsrat die Gebäude den Unternehmen übertragen kann und dass die Übertragung der Genehmigung des Kantonsrates bedarf.
Der Regierungsrat ging in seiner Botschaft an den Kantonsrat davon aus, dass der Genehmigungsbeschluss nicht referendumsfähig ist.
Inzwischen wurde von verschiedener Seite die Forderung laut, dass über eine so wichtige Frage das Volk abstimmen müsse. Der Regierungsrat liess deshalb die Frage noch einmal überprüfen, ob es aus rechtlicher Sicht möglich wäre, den Beschluss dem Referendum zu unterstellen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Übertragung als Ausgabe qualifiziert werden kann.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist unbestritten, dass die Übertragung für den Kanton keine Ausgabe bedeutet. Die vorgeschlagene Transaktion vermindert das Staatsvermögen nicht, da die Übertragung bilanz- und erfolgsneutral erfolgt. Aus rechtlicher Sicht lässt sich aber argumentieren, dass die Gebäude als Vermögensgegenstände aus der Staatsrechnung ausgebucht und in Form von Anstaltsvermögen wieder eingebucht werden. Auch wenn die Immobilien in der Rechnung der (kantonseigenen) Spitäler wieder erscheinen, ändert sich die Zuständigkeit. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet kann man sagen, dass die Übertragung aus finanzrechtlicher Sicht eine Ausgabe darstellt.
Der Regierungsrat wird deshalb den vorberatenden Kommissionen des Kantonsrats beantragen, den Genehmigungsbeschluss so abzuändern, dass er dem obligatorischen Referendum untersteht.
Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis und mit Mittwoch, 21. Oktober 2009
Kontakt:
Markus Dürr Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
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E-Mail: markus.duerr@lu.ch